Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sollen steigen


 von Symbol LokalPlus
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Kreis Olpe. „Das war überfällig“, so kommentierte Thomas Falke, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV), Pressemeldungen, nach denen die Bundesregierung noch in diesem Jahr beschließen möchte, den steuerlichen Pauschbetrag für Behinderte zu verdoppeln.


„Die GdV begrüßt das Gesetzesvorhaben uneingeschränkt. Seit mehr als 40 Jahren sind die Behindertenpauschbeträge schließlich nicht mehr angehoben worden. Die beabsichtigte Anhebung der Pauschbeträge hilft behinderten Menschen mehr als eine immer detailliertere Gesetzgebung in der Versorgungsmedizinverordnung“, so Falke.

Die durch die vorgesehene Verdoppelung des Behindertenpauschbetrages notwendigen Gesetzesänderungen sollten nach Ansicht der GdV aber auch dazu genutzt werden, die Behindertenpauschbeträge bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 und 40 nicht mehr an eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit zu koppeln.
Finanzielle Verbesserung
„Für viele schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 würde dies eine finanzielle Verbesserung und für die von uns vertretenen Beschäftigten, die im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht tätig sind, eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung bedeuten“, so der GdV-Bundesvorsitzende.

Die GdV wird sich im Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Gesetzesänderung stark machen.
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