Lebensmittelampel bleibt für DEHOGA rechtswidrig
Kritik: Fehlende Transparenz bleibt
- Kreis Olpe, 16.02.2017
Kreis Olpe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Nordrhein-Westfalen (DEHOGA NRW) bleibt auch nach Verabschiedung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) der Meinung, dass das Gesetz rechtswidrig ist. Auch der Verbraucherschutz muss sich an Rechtmäßigkeit messen lassen, fordert der DEHOGA.
Nach dem KTG müssen Unternehmer lebensmittelverarbeitender Betriebe zuerst freiwillig und später verpflichtend die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in ein Farb-Pfeil-Schema übersetzt verpflichtend aushängen. Zudem werden die Ergebnisse im Internet „ausgestellt“.
Der DEHOGA fühlte sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt und ist der Meinung, dass der Kernvorwurf der fehlenden Transparenz auch im KTG bestehen bleibt und das Gesetz rechtswidrig macht. „Wir sind überrascht, wie der Gesetzgeber die deutlichen Hinweise aus Münster einfach ignorieren konnte“, so auch Lars Martin, Jurist und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
„Wir sollten die belohnen, die sich als besonders positiv bei den Kontrollen herausgestellt haben. Uns ist die Gefahr, dass ein Betrieb wegen einer unberechtigten gelben oder roten Kennzeichnung schließen muss, einfach zu groß. Schwarze Schafe bekommt man auch mit dem bestehenden Instrumentarium aus dem Verkehr gezogen. Und das fände auch unsere Unterstützung. An einen Betrieb, der grob unsauber arbeitet, gehört ein Geschlossen-Schild, keine rote Ampel“, so Bernhard Schwermer abschließend.