Kundeneinlagen bleiben geschützt

Volksbank hält an bewährtem Institutsschutz fest


Peter Kaufmann, Vorstandssprecher der Volksbank Bigge-Lenne.
Peter Kaufmann, Vorstandssprecher der Volksbank Bigge-Lenne.

Angesichts der neuen europäischen Vorgaben zum Einlagenschutz haben die deutschen Genossenschaftsbanken ihre BVR-Sicherungseinrichtung angepasst. Dabei führt die genossenschaftliche FinanzGruppe ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren praktizierten Institutsschutz auch unter den neuen europäischen Vorgaben fort. Er bleibt grundlegender Bestandteil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells. „Unsere Kunden können auf unseren soliden Einlagenschutz weiterhin vertrauen“, sagt Vorstandssprecher Peter Kaufmann.


Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken oder Kirchenbanken – dazu gehört auch die Volksbank Bigge-Lenne – bleiben aufgrund der Institutssicherung des BVR auch künftig vollumfänglich geschützt. Hintergrund der nötigen Anpassungen der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen. Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, wird neben der bestehenden (freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz eine separate Gesellschaft als hundertprozentige Tochter des BVR namens „BVR-Institutssicherung GmbH“ gegründet, die den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro gewährleistet, aber zugleich den Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe bereitstellt.
Anpassungen an neue Gesetze
Die aufgrund dieser neuen Gesetzesvorgaben beschlossenen Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung wurden vor allem deshalb nötig, weil die EU-Richtlinie den Aspekt der Einlegerentschädigung in den Vordergrund stellt – eine Situation, zu der es aufgrund des bei Genossenschaftsbanken einschließlich ihrer Zentralbanken DZ BANK und WGZ BANK vorgeschalteten Institutsschutzes in ihrer Praxis gar nicht erst kommt. Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben; daher mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Von der BVR-Sicherungseinrichtung in vollem Umfang geschützt sind Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Hauseigene Inhaber- und Namensschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen ebenfalls in den Schutzbereich der Sicherungseinrichtung. Auch die neue Anforderung der EU-Richtlinie, wonach jedes Einlagensicherungssystem in Europa ab 3. Juli 2024 so ausgestattet sein muss, dass die verfügbaren Finanzmittel 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aller angeschlossenen Institute entsprechen, wird das erweiterte genossenschaftliche Institutssicherungssystem erfüllen. (LP)
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