Kulturförderrichtlinie des Kreises Olpe

Zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 Euro


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Kreis Olpe. Der Kreis Olpe hat eine neue Kulturförderrichtlinie auf den Weg gebracht, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist. Darüber hinaus hat der Kreistag einstimmig beschlossen, ab 2018 hierfür zusätzliche Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen. 


Die Kulturförderrichtlinie fasst zum einen alle bisherigen Förderungen für Museen, Verbände, Vereine und Einzelkünstler sowie Kulturpreis, Schriftenreihen und Programme der Kinder- und Jugendkultur zusammen. Zum anderen bietet sie auch neue Förderperspektiven für weitere kulturelle Aktivitäten im Kreis Olpe. 
Bis zu 5000 Euro
Nunmehr können kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die von überörtlichem Interesse sind, unter den in der Richtlinie beschriebenen Voraussetzungen bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle kulturtreibenden Vereine und Einzelpersonen sowie Kultureinrichtungen im Kreis Olpe. Die Anträge sind zu richten an die Kreisverwaltung Olpe, Fachdienst Schulen, Sport und Kultur.

Mit dem Antrag werden eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens sowie ein Finanzierungsplan erwartet. Zudem muss die Förderung rechtzeitig beantragt werden, da das geplante Projekt erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Beginn realisiert werden darf. 

Über die Kulturförderung entscheidet der Kreisausschuss nach Vorberatung im Ausschuss für Sport und Kultur. 
Kreis informiert
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Kreis Olpe, Fachdienst Schulen, Sport und Kultur, Ulrike Beckmann, Tel. 02761/81410. Die neue Kulturförderrichtlinie kann auch auf der Homepage des Kreises Olpe unter www.kreisolpe.de, Stichwort „Kulturförderrichtlinie“, eingesehen werden.
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