Kreis Olpe zum Sperrgebiet ernannt

Blauzungenkrankheit


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 von Symbol Unsplash/Stijn te Strake
© Symbol Unsplash/Stijn te Strake

Kreis Olpe. Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen ist der gesamte Kreis Olpe zum Sperrgebiet erklärt worden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte der Kreis Olpe nach Aufforderung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen.


Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem die Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Bad Kreuznach festgestellt worden war und der Kreis Olpe damit in einer daraufhin eingerichteten 150-Kilometer-Restriktionszone rund um den betroffenen Betrieb liegt.

Für die Halter von Rindern, Schafen, Ziegen oder sonstigen Wiederkäuern bedeutet dies, dass sie ihren Tierbestand, falls noch nicht geschehen, beim Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe anmelden müssen. Ebenso ist die Veterinärbehörde über  Anzeichen einer Infektion bei einem oder mehreren Tieren unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Transporte nur innerhalb der Kontrollzone
Darüber hinaus dürfen Rinder, Schafe und Ziegen nur innerhalb der Kontrollzone transportiert werden. Nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung veterinärbehördlicher Auflagen dürfen Tiere das Sperrgebiet verlassen. Diese Regelungen treten am Freitag, 25. Januar, in Kraft.
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