Kreis Olpe: Jugendschöffen werden gewählt
Auflagen für Bewerber / Bis Ende März melden
- Kreis Olpe, 22.02.2018
Kreis Olpe. Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Kreisstadt Olpe sucht noch geeignete Kandidaten, die sie dem Landrat des Kreises Olpe vorschlagen kann.
Die Bewerber müssen in der Stadt Olpe wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige (§ 31 GVG). Personen, die infolge Richterspruchs kein öffentliches Amt bekleiden dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, sind von der Wahl ausgeschlossen. Nicht gewählt werden dürfen außerdem Menschen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt.
Die notwendigen Rechtskenntnisse in den Verfahren bringen die Berufsrichter mit. Die Laienrichter müssen dann zusammen mit den Berufsrichtern die vorliegenden Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet oder auch nicht ereignet hat, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden, etc.) ableiten und dabei Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren.
Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffen mit zu verantworten.