Kreis Olpe: Jugendschöffen werden gewählt

Auflagen für Bewerber / Bis Ende März melden


 von © Irochka / lia
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Kreis Olpe. Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Kreisstadt Olpe sucht noch geeignete Kandidaten, die sie dem Landrat des Kreises Olpe vorschlagen kann.


Gesucht werden Kandidaten für die Vorschlagslisten für die Jugendhauptschöffen sowie die Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Siegen und die Jugendschöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen.

Die Bewerber müssen in der Stadt Olpe wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige (§ 31 GVG). Personen, die infolge Richterspruchs kein öffentliches Amt bekleiden dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, sind von der Wahl ausgeschlossen.  Nicht gewählt werden dürfen außerdem Menschen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt.
Grundfähigkeiten erforderlich
Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die erforderlich sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt daher in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, gesunden Menschenverstand und körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Die notwendigen Rechtskenntnisse in den Verfahren bringen die Berufsrichter mit. Die Laienrichter müssen dann zusammen mit den Berufsrichtern die vorliegenden Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet oder auch nicht ereignet hat, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden, etc.) ableiten und dabei Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren.

Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffen mit zu verantworten.
Jetzt bewerben
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen bis zum 31. März beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Amt Bildung, Soziales, Sport, Franziskanerstr. 6, 57462 Olpe oder unter Tel. 02761/831284 bzw. 831240 bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch von der Internetseite der Stadt Olpe heruntergeladen werden (siehe Link).
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