Kommen drohen NRW-Innenminister mit Klage

Gemeinsame Resolution: „Realitätsferne“ Neuregelung der Flüchtlingspauschale


  • Kreis Olpe, 18.02.2016
  • Von Sven Prillwitz
    Profilfoto Sven Prillwitz

    Sven Prillwitz

    Redaktion

Topnews
 von Symbol © simontk / lia
© Symbol © simontk / lia

Die Kommunen im Kreis Olpe drohen NRW-Innenminister Ralf Jäger mit rechtlichen Schritten. Anders als ursprünglich angekündigt, will Nordrhein-Westfalen die „Flüchtlingspauschaule“ für Kommunen nicht pro Kopf, sondern nach dem bisherigen Verteilschlüssel zur Aufnahme von Flüchtlingen auszahlen. Die sieben Städte und Gemeinden sehen sich gegenüber Großstädten massiv benachteiligt und befürchten Defizite in Millionenhöhe.


7578 Euro betrug die Pauschale im vergangenen Jahr pro Flüchtling. Im laufenden Jahr wollte das Land den Betrag auf 10.000 Euro aufstocken. Nun sollen die finanziellen Mittel im Rahmen eines „Übergangsjahres“ nach dem Verteilungsschlüssel des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vergeben werden, der sich zu 90 Prozent nach der Einwohnerzahl einer Kommune und zu zehn Prozent nach ihrer Fläche richtet. Gleichzeitig hat das Land mittlerweile den 1. Januar 2016 als Stichtag festgelegt: Die Pro-Kopf-Pauschale gilt für das gesamte Jahr lediglich für die an diesem Tag registrierten Asylsuchenden. Das NRW-Innenministerium spricht von einer Reviosionsklausel. „Ihnen dürfte klar sein (…), dass die Flüchtlingszahl auch im Jahr 2016 weiter deutlich steigen wird, so dass die den Kommunen gewährte Flüchtlingspauschale insgesamt nicht auskömmlich sein kann, wenn eine falsche (…) stichtagsbezogene (…) Gesamtzahl von Flüchtlingen zugrunde gelegt wird“, kritisieren die sieben Kommunen des Kreises Olpe in einer gemeinsamen Resolution. Weiterhin werfen sie Innenminister Jäger in dem Schreiben eine „systematische Bevorzugung der Ballungsgebiete zulasten des kreisangehörigen Raumes“ vor.
Benachteiligung des kreisangehörigen Raums
Insbesondere einige Großstädte hätten ihre Zuweisungsquoten nicht erfüllt; als Beispiele werden in dem Schreiben Duisburg (59 Prozent) und Köln (60 Prozent) angeführt. „Der kreisangehörige Raum hat dagegen durchgängig die Quote vollständig erfüllt bzw. sogar übertroffen“, heißt es in der Resolution weiter. Den Verteilschlüssel bei der Vergabe der finanziellen Mittel anzuwenden, sei „nicht zielführend, realitätsfern und damit ungerecht“. Das habe auch der Städte- und Gemeindebund NRW bereits Mitte Januar in einem an Jäger gerichteten Schreiben klargestellt. Das Schreiben führt zwei Beispielrechnungen auf, die auf die immensen nachteiligen Auswirkungen für den Haushalt der heimischen Kommunen hinweisen, sollte die Regelung des „Übergangsjahres“ tatsächlich Anwendung finden: Nach der Stichtagsregelung stünden der Gemeinde Wenden, der zum 1. Januar 392 Flüchtlinge zugewiesen waren, 3,92 Millionen Euro als Pauschale zu. Käme der Verteilschlüssel zur Anwendung, müsste die Gemeinde auf rund 1,54 Millionen Euro verzichten.
Millionendefizite für Wenden und Lennestadt
Noch krasser würde das Defizit für Lennestadt ausfallen: 6,05 Millionen Euro stünden der Kommune zu, bei der zum 1. Januar 605 Flüchtlinge registriert waren. Die tatsächlichen Zuweisungen würden sich nach der „Übergangsjahr“-Berechnung auf lediglich rund 3,39 Millionen Euro belaufen. Das entspräche einer Deckungslücke von 2,66 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund verschob der Rat der Stadt Lennestadt am Mittwoch, 17. Februar, den Beschluss des Haushalts für 2016 (siehe Rubrik „Lennestadt“). Die Höhe der geplanten Zuweisungen sei „völlig unzureichend“, um die „vielfältigen Kosten“ für Unterbringung, Betreuung und Integration zu decken. Die Haushalte der betroffenen Städte und Gemeinden würden gleichzeitig „durch eine enorme Unterdeckung belastet“ werden. „Für den Fall, dass Sie an der bisherigen, unsachgemäßen Verteilungssystematik mittels des FlüAG-Schlüssels festhalten, kündigen wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt rechtliche Schritte an“, schließt das Schreiben.
Artikel teilen: