Inklusionsscheck NRW: Landesregierung fördert Miteinander

300 Mal 2000 Euro Fördergelder


Das Ziel des Inklusionsschecks ist es, dass Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen zu stärken. von © Gerhard Seybert / lia
Das Ziel des Inklusionsschecks ist es, dass Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen zu stärken. © © Gerhard Seybert / lia

Kreis Olpe. Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung NRW lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten.


Bei diesen Aktivitäten kann es sich beispielsweise um die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in „leichter Sprache“, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffung mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit handeln. Für die Förderungen aus dem Inklusionsscheck NRW stehen bis zum Jahresende 300 Mal 2.000 Euro zur Verfügung.

Petra Lütticke, Behindertenbeauftragte des Kreises Olpe, begrüßt das Förderprogramm ausdrücklich. „Mit dem Inklusionscheck werden örtliche Initiativen bei der Umsetzung inklusiver Aktivitäten unterstützt. Ich ermuntere alle, denen die Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen ein Herzensanliegen ist, daran mitzuwirken, gesellschaftliche, kommunikative, technische oder bauliche Barrieren abzubauen.“

Die Fördermittel können ab sofort unkompliziert unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Inklusionsscheck NRW sowie zum Antragsverfahren.
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