Immobilien: Neue Regeln für Vermittler von Darlehen


Das Kreishaus in Olpe. von Sven Prillwitz
Das Kreishaus in Olpe. © Sven Prillwitz

Wer selbstständig als Gewerbetreibender Verbraucherdarlehensverträge für Immobilien oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte bzw. Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt seit dem 21. März 2016 eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. Darauf weist der Kreis Olpe hin.


Die neuen gewerberechtlichen Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften für Immobiliardarlehensvermittler orientieren sich weitgehend an den Anforderungen für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler. Neben der schon bisher notwendigen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen hat der Immobiliardarlehensvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung sowie Sachkunde nachzuweisen. Notwendig ist ferner, dass der Gewerbetreibende seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland hat und seine Tätigkeit auch im Inland ausübt. Mit der Neuregelung ist die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Immobiliardarlehensvermittler von der Kreisordnungsbehörde auf die regional zuständige Bezirksregierung in Arnsberg übergegangen. Voraussichtlich Mitte Mai 2016 wird dann eine Zuständigkeitsregelung in Kraft treten, die die Zuständigkeit vermutlich auf die Industrie- und Handelskammern übertragen wird. (LP) Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Kreises Olpe:
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