IHK-Präsident Felix G. Hensel: Diesel-Fahrverbote sollten das letzte Mittel sein

Besorgter Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts


 von © hansel / lia
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Kreis Olpe/Siegen.  Mit Besorgnis kommentiert die IHK Siegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Luftreinhaltung in Düsseldorf und Stuttgart, nach dem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts zulässig sind.


Dazu IHK-Präsident Felix G. Hensel: „Auch wenn Diesel-Fahrverbote nun grundsätzlich möglich sind, dürfen sie von den Städten nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Für den Fall, dass Fahrverbote im Interesse des Gesundheitsschutzes unumgänglich sind, müssen Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände für bestimmte Unternehmen und Verkehre sichergestellt werden. Andernfalls würden unsere Innenstädte als zentrale Arbeits- und Lebensmittelpunkte in Frage gestellt.“
Heimische Firmen besonders betroffen
Da gewerblich zugelassene Pkw zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, seien die heimischen Firmen besonders stark von Fahrverboten betroffen, erklärte Felix G. Hensel: „Für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Olpe und Siegen-Wittgenstein sind kurzfristige Flottenerneuerungen wirtschaftlich nur schwer verkraftbar.“

„Der Liefer-, Ent- und Versorgungsverkehr mit Nutzfahrzeugen trägt nur zu rund 20 bis 25 Prozent zu den NOx-Emissionen bei. Offenbar auch deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil verdeutlicht, dass Fahrverbote verhältnismäßig ausgestaltet sein müssen. Schnellschüsse verbieten sich da von selbst“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener, der zugleich daran erinnerte, dass 87 Prozent der regional ansässigen Unternehmen ein Verbot von Dieselfahrzeugen in den Innenstädten ablehnten. Dies habe eine Blitzumfrage im vergangenen Jahr ergeben, an der sich 444 Betriebe beteiligt hätten.
Kommunalpolitik ist nun gefordert
Klaus Gräbener: „Das Urteil erlaubt Verbote, es schreibt sie indessen nicht vor. Die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik sind nun gefordert, die bestehenden Gestaltungsspielräume rasch und mit Augenmaß auszuloten.“ Dies umso mehr, als dass das Gericht hohe Hürden an die Einführung gesetzt habe: Fahrverbote müssen die „einzig geeignete Maßnahme“ sein und dürfen zudem nur phasenweise sowie mit umfangreichen Übergangsbestimmungen eingeführt werden.

IHK-Präsident Felix G. Hensel sieht auch aus einem zweiten Grund das Urteil aus Leipzig kritisch. „Wir sind mit Macht dabei, eine führende deutsche Motorentechnologie zu verteufeln.“ Oft spreche man vom „schmutzigen Diesel“ und von Stickoxiden pro Kubikmeter Luft, bei denen Grenzwerte in Städten überschritten werden. Dabei sollte man sich jedoch vor Augen führen, dass der Grenzwert im Verkehr 40 Mikrogramm Stickoxide pro m³ Luft betrage, während in Versammlungsstätten 60 und an Industriearbeitsplätzen sogar 950 Mikrogramm erlaubt sind.
Hohe Feinstaub-Konzentration in U-Bahn-Stationen
„Nach dieser Logik ist es also deutlich schädlicher, einem Konzert beizuwohnen, als sich irgendwo auf der Koblenzer Straße in Siegen aufzuhalten“, erklärte Felix G. Hensel. Die höchsten Feinstaubkonzentrationen seien in U-Bahn-Stationen gemessen worden. Deswegen wäre aber noch nicht eine U-Bahn-Station geschlossen worden.

Jetzt komme es darauf an, auf kommunaler Ebene die Luftreinhaltepläne rasch durch wirkungsvolle, ineinandergreifende Instrumente auszugestalten. Hierzu gehörten beispielsweise der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch adaptive Verkehrssteuerungen oder ein optimiertes Baustellenmanagement.
Nachhaltige Verbesserung
Ein breiteres Angebot der Automobilindustrie im Bereich verbesserter Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge könne zudem helfen, zukünftig erhöhte Stickoxid-Konzentrationen in den betroffenen Zentren zu verhindern. Felix G. Hensel: „Im Vergleich zu Fahrverboten, die den Schadstoffausstoß nur räumlich verlagern, besitzen die meisten dieser Lösungen den Vorteil, dass sie den Verkehr und die Mobilität in den Städten nachhaltig verbessern.“
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