IHK-Präsident Felix G. Hensel: Diesel-Fahrverbote sollten das letzte Mittel sein
Besorgter Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- Kreis Olpe, 28.02.2018
Kreis Olpe/Siegen. Mit Besorgnis kommentiert die IHK Siegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Luftreinhaltung in Düsseldorf und Stuttgart, nach dem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts zulässig sind.
„Der Liefer-, Ent- und Versorgungsverkehr mit Nutzfahrzeugen trägt nur zu rund 20 bis 25 Prozent zu den NOx-Emissionen bei. Offenbar auch deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil verdeutlicht, dass Fahrverbote verhältnismäßig ausgestaltet sein müssen. Schnellschüsse verbieten sich da von selbst“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener, der zugleich daran erinnerte, dass 87 Prozent der regional ansässigen Unternehmen ein Verbot von Dieselfahrzeugen in den Innenstädten ablehnten. Dies habe eine Blitzumfrage im vergangenen Jahr ergeben, an der sich 444 Betriebe beteiligt hätten.
IHK-Präsident Felix G. Hensel sieht auch aus einem zweiten Grund das Urteil aus Leipzig kritisch. „Wir sind mit Macht dabei, eine führende deutsche Motorentechnologie zu verteufeln.“ Oft spreche man vom „schmutzigen Diesel“ und von Stickoxiden pro Kubikmeter Luft, bei denen Grenzwerte in Städten überschritten werden. Dabei sollte man sich jedoch vor Augen führen, dass der Grenzwert im Verkehr 40 Mikrogramm Stickoxide pro m³ Luft betrage, während in Versammlungsstätten 60 und an Industriearbeitsplätzen sogar 950 Mikrogramm erlaubt sind.
Jetzt komme es darauf an, auf kommunaler Ebene die Luftreinhaltepläne rasch durch wirkungsvolle, ineinandergreifende Instrumente auszugestalten. Hierzu gehörten beispielsweise der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch adaptive Verkehrssteuerungen oder ein optimiertes Baustellenmanagement.