Heider lehnt „assistierten Suizid“ ab

Schwerstkranken Menschen helfen


Am Freitag, 6. November, stimmt der Bundestag über die Frage ab, ob und wie „assistierter Suizid“ erlaubt werden soll. Der Bundestag befasst sich deshalb damit, weil gewerbsmäßige Anbieter Menschen gegen Geld – zum Teil 7.000 Euro – Medikamente beschaffen, damit diese Suizid begehen können. „Ich lehne es grundsätzlich ab, diese Form der Sterbehilfe zu erlauben“, erklärte dazu der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider.


Ziel muss es nach der Ansicht von Heider sein, die schwerstkranken und dadurch zum Teil hilflosen Menschen durch den Ausbau der Palliativmedizin und einer stärkeren Unterstützung der Hospizbewegung zu unterstützen.
Matthias Heider erklärte daher im Vorfeld, gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel und mehr als 170 weiteren Abgeordneten für einen Gesetzentwurf stimmen zu wollen, der unter Federführung des Bundestagsabgeordneten Michael Brand eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf wird auch von der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Bundes¬ärztekammer unterstützt. Neben diesem Gesetzwurf gibt es zwei andere Gesetzes¬entwürfe, die den sogenannten assistierten Suizid, zum Teil durch Ärzte, erlauben wollen, bzw. ein neuer Antrag, der nichts an der geltenden Rechtslage ändern möchte. „Es wäre ein Dammbruch, wenn zukünftig der assistierte Suizid, wenn auch durch Ärzte, erlaubt würde“, warnte Heider.
„Wir müssen Leiden lindern“
Seiner Ansicht nach könnten durch diese Gesetze Schwache, Behinderte, Kranke oder Alte in eine Richtung gedrängt werden, weil sie sich als Last oder fehl am Platz fühlen. Kritisch sieht Heider auch den Wunsch einiger Abgeordneter, die bisherige Rechtslage aufrecht zu erhalten. „Damit können Vereine und Organisationen weiterhin Geld mit dem Todeswunsch anderer Menschen verdienen. Das darf nie passieren. Wir müssen Leiden lindern und uns nicht der Leidenden entledigen“, machte der CDU-Politiker seinen Standpunkt klar. Diese Punkte sieht Heider am besten im Entwurf von Michael Brand realisiert. Damit wird zukünftig bestraft, wer eine Suizidbeihilfe geschäftsmäßig anbietet, also damit Geld verdienen möchte oder es wiederholt anbietet. „Alle anderen Entwürfe weiten die Strafbarkeit entweder zu weit aus oder setzen sie zu sehr herab – beides sind keine guten Alternativen.“ Für Heider bedeutet es aber auch, dass die Palliativversorgung und die Hospize stärkere Unterstützung erfahren müssen. Die privaten ehrenamtlichen Hospizbewegungen und die Hospize im Sauerland leisten aus Heiders Sicht wichtige Arbeit. „Ich weiß, dass hier bei uns im Kreis bereits schon großartige Arbeit geleistet wird. Das müssen wir stärker fördern.“ (LP)
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