„Grün“ ist seit März Pflicht

Polizei weist Rollerfahrer auf neues Verkehrskennzeichen hin


 von Symbol © klaus / lia
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Am Montagnachmittag, 7. März, kontrollierte eine Polizeistreife auf der Hagener Straße in Drolshagen einen 45-jährigen Rollerfahrer, an dessen Heck ein blaues Versicherungskenn-zeichen angebracht war. Das blaue Kennzeichen war im Februar abgelaufen. Der 45-jährige Zweiradfahrer war somit ohne Versicherungsschutz unterwegs. Daher leiteten die Polizeibeamten ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.


Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass, Zweiradfahrer auf das Ablaufen ihres Versicherungsschutzes zum 29. Februar hinzuweisen. Wer sich noch kein neues Versicherungs-kennzeichen besorgt hat, sollte dies umgehend tun. Ansonsten machen sich Rollerfahrer eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Die Folge: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus seien die Fahrzeugführer bei einem Unfall nicht versichert und müssten einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, so die Polizei weiter. Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Mofas, Mopeds oder Rollers Pflicht, wenn das Fahrzeug ein Motorvolumen von maximal 50 Kubikzentimeter hat und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer nicht überschreitet. Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig und mit Stichtag 1. März zu erneuern. Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr. Daher fallen der Polizei Verstöße gegen die Versicherungspflicht auch schnell auf. Die neuen, seit 1. März gültigen Nummernschilder, sind grün lösen die bis dato gültigen blauen Kennzeichen ab. (LP)
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