Getöteter Schüler in Wenden: Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Urteil wird für den 11. Juni erwartet


  • Kreis Olpe, 17.04.2019
  • Von Wolfgang Schneider
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Vor dem Landgericht in Siegen beginnt am 18. April der Prozess gegen einen heute 15-jährigen Schüler. von LG Siegen/Justiz NRW
Vor dem Landgericht in Siegen beginnt am 18. April der Prozess gegen einen heute 15-jährigen Schüler. © LG Siegen/Justiz NRW

Wenden/Siegen. Der gewaltsame Tod eines 16-jährigen Schülers aus Rothemühle beschäftigt ab Donnerstag, 18. April, die 2. Große Jugendkammer am Landgerichts Siegen. Als Schwurgerichtskammer verhandelt sie gegen den zur Tatzeit 14-jährigen Angeklagten – und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit.


Der Fall des getöteten 16-Jährigen hatte im Herbst viel Aufsehen erregt und die Öffentlichkeit erschüttert. Der Jugendliche war am 30. Oktober vermisst gemeldet und einen Tag später in einem Waldstück nahe des Schulzentrums Wenden erwürgt aufgefunden worden.

Ins Visier der Ermittler geriet damals schnell ein 14-jähriger Mitschüler. Aufgrund von Zeugenaussagen und Widersprüchen bei seinen Aussagen war er am 31. Oktober festgenommen worden und sitzt seit dem 1. November in Untersuchungshaft.
Aussprache eskalierte offenbar
In den Vernehmungen gab der Schüler zu, seinen Klassenkameraden erwürgt zu haben. Vorausgegangen war eine Aussprache zwischen den beiden Jugendlichen, bei der es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Meinungsverschiedenheiten über die Art ihrer Beziehung gegeben haben soll. Dabei soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, die mit dem gewaltsamen Tod des 16-Jährigen endete.

Der inzwischen 15-jährige Angeklagte hat die Tat während seiner polizeilichen Vernehmungen und vor dem Ermittlungsrichter zugegeben und ein detailliertes Geständnis abgelegt. Das wird er bzw. sein Verteidiger auch in der an Gründonnerstag beginnenden Hauptverhandlung wiederholen.
Fast 30 Zeugen geladen
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes findet der komplette Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das sieht das Jugendgerichtsgesetz so vor - zumal der Angeklagte noch nicht lange überhaupt strafmündig ist. Denn erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man laut deutschem Recht überhaupt belangt werden.
 von LG Siegen/Justiz NRW
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Weitere nicht öffentliche Verhandlungstage sind für den 9., 14. und 18. Mai sowie den 6. Juni angesetzt. Geladen sind fast 30 Zeugen, zum Beispiel Angehörige, Mitschüler und Polizeibeamte. Auch Gutachter kommen zu Wort. Mit dem Urteil der Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Metz-Horst ist nach dem derzeitigen Terminplan am 11. Juni zu rechnen.
Nichts mehr so, wie es war
Dem jungen Angeklagten droht eine mehrjährige Jugendstrafe. Für Totschlag liegt die Höchstgrenze des Strafrahmens bei Minderjährigen bei zehn Jahren. Unabhängig vom Ausgang wird das Verfahren für alle Betroffenen eine emotionale Herausforderung.

Denn sowohl für die Familie des Opfers als auch für den mutmaßlichen Täter und seine Familie ist seit dem 30. Oktober 2018 nichts mehr so, wie es vorher war.
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