Gesetze zur Sterbehilfe erhöhen den Druck auf Menschen mit Behinderungen

Kritik der KAB


Symbolfoto. von Mia Hoffmann
Symbolfoto. © Mia Hoffmann

Kreis Olpe. Der KAB Bezirksverband Olpe/Siegen warnt davor, dass durch die angestrebten Gesetze zur Sterbehilfe und zum Suizid der Druck vor allem auf Menschen mit Behinderungen wachsen und Kategorien wie „lebenswertes“ und „lebensunwertes“ Leben Wiedereingang in die gesellschaftliche Diskussion finden könnten.


Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sieht sich die Legislative in Deutschland gezwungen, eine gesetzliche Regelung für eine neue Eingrenzung der Suizidbeihilfe zu finden.

Das dürfte nach Auffassung der KAB sehr schwer werden, denn die durch das Bundesverfassungsgericht vorbereitete Bahn der Aufwertung des Suizides als höchstem Ausdruck von Menschenwürde und Selbstbestimmung, führt nach Meinung der KAB steil und geradewegs in den Abgrund.

Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „legislatives Schutzkonzept“ zur Sterbehilfe schon einmal angekündigt hat, sich das Kabinett aber immer noch nicht über das „Ob und Wie“ einer gesetzlichen Begrenzung der derzeitig unkontrollierten Suizidbeihilfe einig ist, eröffneten einige Abgeordnete des deutschen Bundestages mit zwei interfraktionellen Gesetzesentwürfen schon einmal die öffentliche Debatte.

KAB sieht Vorschläge völlig ungeeignet

Die beiden vorliegenden Vorschläge „Gesetz zum Schutze des Rechtes auf selbstbestimmtes Sterben“ von den Grünen und „der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ der Abgeordneten Katrin Helling-Plah (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Die Linke) sind nach Auffassung der KAB als umfassendes „Schutzkonzept“ völlig ungeeignet.

„Es bleibe“ – so die KAB Bezirksvorstandsmitglieder – „abzuwarten, ob Gesundheitsminister Spahn das von ihm angekündigte „Legislative Schutzkonzept“, das diesen Namen auch verdient, noch vorlegen wird oder ob die Regierung den Lebensschutz am Ende aufgibt.

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