Georg Kaiser und Helmut Angst erneut in Diözesan-Kirchensteuerrat gewählt

Erzbistum Paderborn


Die Dechanten Andreas Neuser (li.) und Karl-Hans Köhle (re.) dankten Georg Kaiser (2.v.l) und Helmut Angst (2.v.r.) nach Ihrer Wahl für ihre Bereitschaft, sich erneut für eine zweite Amtszeit im Kirchensteuerrat zu engagieren. von privat
Die Dechanten Andreas Neuser (li.) und Karl-Hans Köhle (re.) dankten Georg Kaiser (2.v.l) und Helmut Angst (2.v.r.) nach Ihrer Wahl für ihre Bereitschaft, sich erneut für eine zweite Amtszeit im Kirchensteuerrat zu engagieren. © privat

Kreis Olpe/Siegen. Am 31. Dezember 2019 endet die zehnte Amtsperiode des Diözesan-Kirchensteuerrates im Erzbistum Paderborn. Eine Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Im November haben in den sieben Wahlbezirken des Erzbistums die Wahlen stattgefunden, um jeweils zwei neue Laienmitglieder für den Diözesan-Kirchensteuerrat zu bestimmen. Die Wahlbezirke stimmen mit den Grenzen der sieben Gemeindeverbände Katholischer Kirchengemeinden überein.


In der letzten Novemberwoche nun wählten 58 Wahlmänner aus den 82 Kirchenvorständen der Dekanate Siegen und Südsauerland im Wahlbezirk 7 der Erzdiözese mehrheitlich Georg Kaiser aus Kirchhundem und Helmut Angst aus Siegen-Weidenau erneut in dieses hohe Finanz- und Verwaltungsgremium auf Bistumsebene.

Beide sind in ihrem Kirchenvorstand vor Ort als geschäftsführende Vorsitzende ehrenamtlich tätig und seit 2010 zusätzlich Mitglied des Kirchensteuerrates. Diesem Gremium werden sie nun auch für die nächsten fünf Jahre von 2020 bis Ende 2024 angehören.

Durch die Wahl von insgesamt 14 Laienmitgliedern wird gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden gesehen werden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten. Neben den 14 gewählten Laienmitgliedern im Erzbistum gehören dem Kirchensteuerrat als „geborene“ Mitglieder der Generalvikar als Vorsitzender und der Leiter der Hauptabteilung Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat an.
Kirchensteuerrat hat weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktion
Außerdem beruft der Erzbischof einen Mitarbeiter des Generalvikariates, der die Befähigung zum Richteramt hat oder die Voraussetzung für den höheren Verwaltungsdienst erfüllt, sowie drei weitere Laien. Auf diese Weise hat er die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich bestimmt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer.

Den Kirchensteuerrat gibt es seit 50 Jahren und er hat weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktion. Er legt jährlich den Kirchensteuer-Hebesatz fest und bestimmt damit die Höhe der Kirchensteuer. Er stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Anträge auf Erlass oder Stundung von Kirchensteuern.

Neben der satzungsmäßigen Aufgabenstellung sind in der Vergangenheit viele Initiativen vom Kirchensteuerrat ausgegangen, so etwa Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anschubfinanzierung für Hospize sowie Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten. 2007 wurden die Aufstellung und Realisierung eines Sonderprogramms „Energiesparmaßnahmen“ beschlossen. 2011 wurde ein Fond für missionarische, diakonische und spirituelle Projekte eingerichtet.
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