"Free to play"-Games: Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfalle

Hinweise für Gamer, Eltern und Lehrer


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"Free to Play"-Games erfreuen sich auf Smartphones großer Beliebtheit. von Symbol Sven Prillwitz
"Free to Play"-Games erfreuen sich auf Smartphones großer Beliebtheit. © Symbol Sven Prillwitz

Kreis Olpe. Für viele Spiele-Macher sei das System der „Free to Play-Games“ ein einträgliches Geschäftsmodell. Denn das „Free to play“-Prinzip könne durchaus zur Kostenfalle werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Und gibt daher besonders jungen Gamern, aber auch Lehrern und Eltern Hinweise für den Umgang mit solchen Angeboten für Smartphones und Tablet-PCs. Am Donnerstag, 23. März, stehen die Mitarbeiter der Beratungsstelle in Lennestadt-Altenhundem von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr für Fragen von Ratsuchenden bereit.


Per Handy werden mit Goldtalern, Diamanten und Herzen in der virtuellen Spielewelt Siedlungen gebaut, reizvolle Gärten angelegt und Gegner besiegt. Hersteller von Action-, Strategie- und Rollenspielen wie „Clash Royal“, „Candy Crush“, „Soda Saga“ oder „Pokémon Go“ bieten Spiele-Apps zum kostenlosen Download für Smartphones und Tablets an. Für viele Spiele-Macher ist das System der „Free to Play"-Games ein einträgliches Geschäftsmodell.

Denn trotz „Free to play“-Versprechungen könnte der Spieler zur Kasse gebeten werden:  Wenn das geschenkte Kapital, Leben oder die Ressourcen verspielt sind, müssten Spieler unangenehme Wartezeiten in Kauf nehmen. Es sei denn, sie zahlen fürs schnellere Weiterkommen je nach Spiel von 99 Cent bis zu 99 Euro, um etwa Spielebeschleuniger („Booster“) kaufen zu können.
Kostenkontrolle kann verloren werden
Ob und ab wann genau eine vermeintlich kostenlose Spiele-App ins reale Geld gehen kann, hat die Verbraucherzentrale NRW an umsatzstarken „Free to Play“-Games für Android-Geräte überprüft, die im Google Play Store angeboten werden. „Unterm Strich animieren Spielemacher die Nutzer äußerst geschickt, den kostenlosen Sektor zu verlassen und den Spieleverlauf durch den Zukauf von vielerlei Elementen voranzutreiben“, so das Fazit von Anne Hausmann, Leiterin der Verbraucherzentrale Lennestadt. Sie warnt: „Wer sich ein „Free to Play“-Game auf sein Handy lädt, kommt durch geschickte Programmierungen erst richtig auf den Spieletrip und kann hierbei leicht die Kostenkontrolle verlieren.“

„Free to Play“-Games können von Spielern kostenlos aufs Handy oder Tablet geladen werden. Umsatz erwirtschaften die Anbieter über kostenpflichtige Zusatzangebote, die das Spiel in Gang halten und den weiteren Verlauf interessanter, schneller oder leichter machen. Das geschieht, indem Spieler während des Spiels weiteres Spielgeld, mehr Leben oder Ausstattungselemente von Figuren sozusagen „in game“ zu einem bestimmten Betrag in Euro kaufen können.
Reales Geld wird verspielt
Tückische Mechanismen: Spielerische Anreize sowie der vorgegaukelte Gratis-Charakter vieler Spiele-Apps bescherten unbedachten Spielern Kostenfallen und einen Kontrollverlust. Spielern werde zu Beginn nicht angezeigt, ab wann und für welche Elemente reale Geldbeträge verlangt werden. Mögliche Kosten könnten deshalb bei Spielbeginn nicht abgeschätzt und mit anderen Spielangeboten verglichen werden.

Computerspiele erzeugen nach Angaben der Verbraucherzentrale zudem oft das Bedürfnis, weiterzuspielen - egal was es kostet. Da Spieleinsätze zum Beispiel „abstrakt per Abbuchung“ über Mobilfunkrechnung oder Kreditkarte bezahlt werden, hätten vor allem Kinder und Jugendliche oft kein Gefühl dafür, dass sie nicht nur Spiel-, sondern reales Geld verspielen.
Kostenpflichtige Apps mit Passwort versehen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

Vorsorgliche Voreinstellungen auf dem Handy: „Damit im Eifer eines Spiels nicht spontan ein sogenannter In-App-Kauf auf dem Handy in Gang gesetzt wird, sollten kostenpflichte App-Posten im Google Play oder im Apple App Store mit einem Passwortschutz versehen werden. Dazu muss man im Google Play Store unter Einstellungen den Button "Authentifizierung für Käufe erforderlich" anklicken oder im Apple App Store dem Pfad "Einstellungen" – "Allgemein" – "Einschränkungen" folgen. Im Store von Apple können In-App-Käufe auf diese Weise komplett deaktiviert werden. Dies ist im Play Store nicht möglich.“

Zahlung mit Prepaid-Karten: „Im Handel gibt es für die Stores von Apple- und Android-Geräten Guthabenkarten, die für begrenzte Zahlungen mit einem Geldguthaben etwa in Höhe von 15 oder 25 Euro aufgeladen werden können. Analog zu Handys ist durch die Anwendung dieses Zahlungssystems eine gewisse Kostenkontrolle vor allem für Kinder und minderjährige Jugendliche möglich. Diese greift jedoch nur, wenn die Sprösslinge bei Bedarf nicht immer von Neuem, sondern nach festgelegten Absprachen mit neuen Guthaben ausgestattet werden. Auch der Zugriff auf das Kreditkartenkonto der Eltern sollte Kindern grundsätzlich verwehrt werden.“
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