Entscheidung des Bundestags ein „guter Kompromiss“

Liese begrüßt Sterbehilfe-Verbot


Dr. Peter Liese.
Dr. Peter Liese.

Gewerbliche Sterbehilfe bleibt verboten. Das hat der Bundestag am Freitag, 6. November, entschieden. Peter Liese bezeichnet den Beschluss als „guten Kompromiss“. Lieses Stellungnahme:


„Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass Beihilfe zum Selbstmord nicht als Lösung der Probleme sterbenskranker Menschen wahrgenommen wird. Daher darf sie wirklich nur im absoluten Ausnahmefall straffrei sein. Jede Form von Regelmäßigkeit muss verhindert werden. Mit dieser Position hat Deutschland in der Europäischen Union überhaupt keine Extremposition eingenommen. Länder, die die Tötung auf Verlangen erlauben, sind in der absoluten Minderheit. Viele Länder wie zum Beispiel Österreich haben strengere Vorschriften als diejenigen, die jetzt in Deutschland beschlossen wurden. Die aktuelle Regelung in Österreich entspricht zum Beispiel derjenigen, die der ,Sauerländer´Abgeordnete Sensburg vorgeschlagen hatte, und auch dafür kann man gute Gründe finden. Persönlich glaube ich aber, dass man Angehörigen und Ärzten, die in einem engen Betreuungsverhältnis zu dem Sterbenden stehen, in Ausnahmefällen die Beihilfe zum Selbstmord erlauben kann."
Optimierte Sterbebegleitung ein „vorbildlicher Weg"
Gleichzeitig betont der Arzt und Europa-Abgeordnete, besonders die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für die Palliativmedizin und Hospizversorgung zu unterstützen. Danach sollen Todkranke noch besser versorgt werden. „Damit geht Deutschland einen vorbildlichen Weg. Ich war entsetzt darüber, dass es in Belgien Tötung auf Verlangen mittlerweile auch für Minderjährige gibt, obwohl es in ganz Belgien kein einziges Kinderhospiz gibt", so Liese abschließend. (LP)
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