Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz


 von Symbol Rüdiger Kahlke
© Symbol Rüdiger Kahlke

Personen, die im Lebensmittelbereich gewerbsmäßig tätig werden wollen, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Darauf weist der Kreis Olpe mit einer Pressemitteilung hin.


Zu diesem Personenkreis gehören alle, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, beispielsweise Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Kindergärten, arbeiten wollen. Die Erstbelehrungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz, die insbesondere Grundsätze der Lebensmittelhygiene beinhalten, werden im Kreis Olpe vom Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz im Kreishaus Olpe durchgeführt. Die Belehrung dauert etwa eine Stunde. Um an einer solchen Belehrungsveranstaltung teilnehmen zu können, ist unbedingt eine vorhergehende Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt am einfachsten online auf der Homepage des Kreises Olpe. Dort finden Interessierte neben näheren Informationen zum Thema auch eine Aufstellung sämtlicher Schulungstermine. Lediglich die Anmeldung für Schüler-Betriebspraktika erfolgt wie bisher telefonisch durch die Schulen. (LP)
Artikel teilen: