Baumfällungen an Bundes-Landesstraßen im Bereich des Kreises Olpe


 von Symbol © Carola Schubbel / lia
© Symbol © Carola Schubbel / lia

Kreis Olpe. An verschiedenen Bundes- und Landesstraßen im Kreis Olpe werden in der Zeit von Montag bis Freitag, 11. Bis 15. September, Bäume gefällt. „Die Bäume haben verschiedene Schadensymtone und stellen auf Dauer eine Verkehrsgefährdung dar“, erläutert der Landesbetrieb Straßen.NRW.


Da es sich um große Bäume handle, die „teilweise nur mit einer Hubarbeitsbühne und Spezialgerät (Fällkran) abgetragen werden können“, müssen betroffene Straßen während der Fällarbeiten voll gesperrt werden. Hierdurch kann es zu Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs kommen. Die Arbeiten führen die Straßenmeisterei Kreuztal der Straßen. NRW Regionalniederlassung Südwestfalen aus.

Auf seiner Homepage hat der Landesbetrieb folgende zehn „Regeln der Gehölzpflege“ veröffentlicht:
  1. „Gehölze dürfen nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden, indem sie die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken.
  2. Kranke und alte Bäume verlieren ihre Standsicherheit und werden dann zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer.
  3. Ein regelmäßiger Rückschnitt der Gehölze erhält die Funktion des Grüns neben der Straße.
  4. Schmale Gehölzstreifen mit höchstens vier Reihen werden regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden.
  5. Bei breiten Gehölzstreifen wird genau hingeschaut: Ist der Bestand noch jung, genügt ein gezieltes "Läutern" zur selektiven Förderung von dauerhaft stabilen Bäumen. Auch für ältere Bestände gilt als Ziel die Förderung von Dauerbäumen in einer mehrschichtigen, stabilen Bestandsstruktur. Nur bei älteren, überdichten und instabilen Beständen bleibt oft nur die Möglichkeit des abschnittweisen "auf den Stock setzen". Das heißt, dass Gehölze auf 10-20 Zentimeter zurück geschnitten werden, damit sie neu austreiben und vitale Triebe bilden.
  6. Zur Förderung einer stabilen Bestandstruktur sollen standsichere und erhaltenswerte Einzelbäume, Sträucher und Gehölzgruppen innerhalb der Pflegeabschnitte verbleiben.
  7. Durch das abschnittsweise Vorgehen bei der Gehölzpflege haben Kleintiere und Insekten die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen.
  8. Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des "Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege" (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und den Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2013). Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes Berücksichtigung finden.
  9. Die regelmäßige Gehölzpflege findet vom 1. Oktober bis 28. Februar statt. Während der übrigen Zeit, der Vegetationsphase, muss bei Maßnahmen der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit gefährdet sein. Form- und Pflegeschnitte sind auch erlaubt.
  10. Straßen.NRW betreibt seine Gehölzpflege im ständigen Dialog mit den Fach- und Naturschutzbehörden."
Artikel teilen: