Arbeitsagentur übernimmt Lehrgangskosten zu 100 Prozent

Bessere Fördermöglichkeiten für Kleinstbetriebe


Sie können Lehrgänge für Mitarbeiter in Kleinstbetrieben nun komplett bezahlen: Benjamin Hecker (l., Teamleiter Arbeitgeber-Service Siegen) und Sebastian Schmidt (Teamleiter Arbeitgeber-Service Olpe). von Thomas Becker (Agentur für Arbeit Siegen)
Sie können Lehrgänge für Mitarbeiter in Kleinstbetrieben nun komplett bezahlen: Benjamin Hecker (l., Teamleiter Arbeitgeber-Service Siegen) und Sebastian Schmidt (Teamleiter Arbeitgeber-Service Olpe). © Thomas Becker (Agentur für Arbeit Siegen)

Kreis Olpe/Siegen. Weiterbildung ist das Instrument gegen den Fachkräftemangel. Das erkennen immer mehr Arbeitgeber. Doch Weiterbildung kostet oft viel Geld. „Insbesondere kleine Betriebe kommen trotz Förderung der Weiterbildungskosten schnell an finanzielle Grenzen“, berichtet Sebastian Schmidt, Teamleiter des Arbeitgeber-Service Olpe. Seine Team-Kollegen beraten täglich Arbeitgeber, darunter viele Kleinstbetriebe wie Handwerk und Einzelhändler. Für sie gibt es nun eine deutliche Verbesserung.


Das Förderprogramm heißt „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ – kurz WeGebAU. Es richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen bis 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Lehrgang mindestens vier Wochen dauert.

Für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Fördermöglichkeiten spürbar ausgeweitet. Sie übernimmt nun 100 Prozent der Lehrgangskosten. Bislang waren es maximal 50 Prozent, bei Mitarbeitern über 45 Jahren bis zu 75 Prozent. Außerdem kann die Arbeitsagentur den Mitarbeitern Kosten für Fahrten zum Ausbildungsort, für die Kinderbetreuung oder für Unterkunft und Verpflegung erstatten.
Fortbildung über mehrere Monate
Bei einer mehrjährigen Umschulung oder einer mehrmonatigen Teilqualifikation von geringqualifizierten Mitarbeitern zahlt die Arbeitsagentur unabhängig von der Mitarbeiterzahl des Betriebes die kompletten Lehrgangskosten. Als geringqualifiziert gelten Mitarbeiter, die keinen Berufsabschluss haben oder die mehr als vier Jahre nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Zusätzlich können die Betriebe dann auch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommen.

„Am besten ist es, wenn die Arbeitgeber zum Telefonhörer greifen und uns anrufen. Wir machen möglich, was gesetzlich geht“, verspricht Benjamin Hecker, Teamleiter des Arbeitgeber-Service Siegen, die beste Fördermöglichkeit für Betrieb und Mitarbeiter auszuwählen.
Arbeitgeber stellt Antrag
Die beiden Arbeitgeber-Service-Teams in Siegen-Wittgenstein und Olpe sind über die gebührenfreie Hotline 0800-4-5555-20 zu erreichen. Den Förderantrag muss der Arbeitgeber stellen. Darum sollten Arbeitnehmer erst mit ihrem Vorgesetzten sprechen, damit dieser anschließend die Beratung der Arbeitsagentur einholen kann.
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