Regelungen zu den Gottesdiensten an Weihnachten im Pastoralen Raum

Kirche


Kirchhundem. Für die Gottesdienste an Weihnachten und Neujahr im Pastoralen Raum Kirchhundem gelten unterschiedliche Regelungen. Offen für alle stehen die Gottesdienste ohne Voranmeldung und Nachweis in Benolpe, Kirchhundem, in Silberg und zu den Frühmessen auf dem Kohlhagen.


Alle anderen Gemeinden haben sich aufgrund der Größe der Kirchen dazu entschlossen, die Gottesdienste unter der „2G-Regel“ bzw. „3G-Regel“ oder mit Vorabanmeldung stattfinden zu lassen. Eine entsprechende Übersicht mit den Gottesdiensten und den jeweiligen Regelungen ist auf der Homepage des Pastoralen Raumes Kirchhundem (siehe Link) zu finden. Ebenso liegen auch in den Kirchen entsprechende Übersichten zum Mitnehmen bereit.

“Wir weisen darauf hin, dass in allen Gottesdiensten durchgehend eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen ist“, heißt es in der Pressemitteilung.

Status ist vorzuzeigen

Beim Betreten der Kirche ist, sofern eine entsprechende Regelung getroffen wurde, der 2G-/ 3G-Status bzw. die Anmeldung vorzuzeigen. Dafür ist die Vorlage des Genesenenstatus, Impfnachweises per App/gedrucktes EU-Zertifikat oder gelber Impfpass bzw. bei 3G ein gültiger PCR- oder Schnelltest jeweils mit einem amtlichen Ausweis erforderlich.

Bei der 2G-Regel (geimpft oder genesen) haben alle Personen ab 16 Jahren einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren bzw. Schüler gelten bis einschließlich 26. Dezember als getestet und müssen erst ab den 27. Dezember einen gültigen PCR- oder Schnelltest vorlegen. Kinder bis 6 Jahre sind von den Regelungen ausgenommen.

Bei Getesteten darf der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden und der Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt.

Artikel teilen: