Mehr Sicherheit im Alltag

Neues Reha-Angebot für Menschen mit neurologischen Krankheitsbildern


 von Symbol LSB NRW e.V.
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Seit kurzem bietet das Sportbildungswerk im Kreissportbund Olpe einen neuen Reha-Sportkurs in Kirchhundem für neurologisch Erkrankte an. Der Kurs, der immer donnerstags von 17.30 bis 18 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Kirchhundem stattfindet, ist nach Angaben des KSB der erste im Bereich Neurologie in der Gemeinde. Bis zu 15 Teilnehmer kann die lizensierte Übungsleiterin Kirsten Behle für das Angebot aufnehmen.


Die Stunden beginnen mit einem Aufwärmprogramm. Anschließend stehen Koordinationsübungen zum Gleichgewicht, Reaktionsvermögen oder auch die Rhythmusschulung auf dem Programm. Darüber hinaus kommen auch Mobilisations- und Kräftigungsübungen nicht zu kurz. Und auch die Ausdauer wird spielerisch oder mit Musikeinsatz geschult. „Im Wesentlichen geht es bei diesem Reha-Sportangebot darum, bei den Teilnehmern die alltägliche Motorik und Koordination zu schulen, um eine höhere Sicherheit im Alltag zu erreichen. Nur so können die Teilnehmer auch ihre Selbständigkeit erhalten“, erklärt Übungsleiterin Kirsten Behle. Spaß und Freude an sportlichen Bewegungsangeboten in einer Gemeinschaft mit Gleichgesinnten trügen auch zur Verbesse-rung der Lebensqualität bei.
KSB übernimmt Reha-Koordinierung
Als Koordinierungsstelle für den Rehabilitationssport im Kreis Olpe ist der Kreissportbund zuständig. „Momentan besitzt nicht jede Kommune im Kreis Olpe eine Reha-Sport-Gruppe im neurologischen Bereich, dies soll sich zukünftig ändern. Mit dem Angebot in Kirchhundem ist der Anfang geschafft, weitere Angebote wird es in Olpe, Lennestadt und Attendorn geben“, sagt Jenifer Wacker, Koordinatorin Rehabilitati-on Sport im KSB. „Der Bedarf muss abgedeckt werden, da laut Bun-desversorgungsgesetzt ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht.“ Der Rehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme zur medizini-schen Rehabilitation. „Jeder niedergelassene Arzt kann eine Verord-nung für den Rehabilitationsport ausstellen, welcher zu 100 Prozent von den Krankenkassen finanziert wird“, erklärt Wacker. (LP)
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verschrieben werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. In der Regel umfasst eine Verordnung 120 Übungsstunden. Diese müssen in 36 Monaten absolviert werden. Nähere Informationen und Anmeldung bei Jenifer Wacker Kreissport-bund Olpe e.V., 02761/94298-11, j.wacker@ksb-olpe.org
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