Hunde müssen zeitnah bei der Gemeinde angemeldet werden
Immer mehr Hundehalter in Corona-Zeiten
- Kirchhundem, 06.04.2021
- Dies & das
Kirchhundem. Während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Hunden deutlich gestiegen. Viele Menschen haben sich dazu entschlossen, einen Hund anzuschaffen.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Kirchhundem darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein Welpe drei Monate alt geworden ist unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde anzumelden.
Hundehalter, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen und keine Hundesteuer zahlen, handeln ordnungswidrig. Das Ordnungsamt der Gemeinde Kirchhundem kontrolliert stichprobenartig, ob die Hunde ordnungsgemäß angemeldet wurden.
Die Gemeinde erinnert außerdem dran, dass Hundehalter und Personen, die einen Hund ausführen, dafür verantwortlich sind, dass die Hunde Verkehrsflächen und Anlagen nicht verunreinigen. Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann die Reinigung kostenpflichtig durch die Gemeinde Kirchhundem oder durch einen von ihr Beauftragten erfolgen. Darüber hinaus wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.