Fehlende Konsequenz, geringer Erfolg

Reinéry kritisiert Modell der interkommunalen Vollstreckung


  • Kirchhundem, 16.12.2015
  • Von Sven Prillwitz
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Bürgermeister Andreas Reinéry. von Sven Prillwitz
Bürgermeister Andreas Reinéry. © Sven Prillwitz

Kirchhundems Bürgermeister Andreas Reinéry will die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Vollstreckung auslaufen lassen. Ab Mai 2016 soll die Kommune sich wieder selbst darum kümmern, ausstehende Zahlungen von Steuern, Bußgeldern und Abgaben einzufordern und einzutreiben. Begründung: Das Modell der Zentralen Vollstreckungsbehörde (ZVB), in dem der Kreis Olpe diese Aufgaben übernimmt (siehe Infokasten), sei nicht konsequent und erfolgreich genug.


Der Kreis lasse Effektivität und Effizienz vermissen, habe Erwartungen und formulierte Ansprüche nicht erfüllt und Geldforderungen „insgesamt weder konsequent noch zeitnah beigetrieben“, begründet Reinéry seinen Beschlussvorschlag, der dem Gemeinderat am 18. Dezember vorgelegt wird. Zwar verzeichne Kirchhundem als ZVB-Mitglied bei den Vollstreckungen jährlich ein Plus von 56.000 Euro. Nach Berechnungen des Bürgermeisters (auf Grundlage von Zahlen aus den Jahren 2008 und 2010) sei aber ein jährlicher Gewinn von rund 70.000 Euro möglich, sobald die Vollstreckung wieder in kommunaler Hand sei.
Deutlich gestiegene Fallzahlen
Gleichzeitig beklagt Reinéry, dass die Anzahl ausstehender Zahlungen in den vergangenen Jahren rasant angestiegen sei. Unmittelbar vor Inkrafttreten der ZVB seien in der Gemeinde 123 offene Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 121.000 Euro zu verzeichnen gewesen. 2014 seien es 715 Fälle gewesen und eine Summe von ca. 423.000 Euro, die einzutreiben gewesen wäre. „Die Erreichung des Zieles ,Verbesserung der Einnahmensituation´ ist nicht zu erkennen“, schlussfolgert Reinéry. Die Anzahl der jährlich von den ZVB-Angestellten zu bewältigenden Fälle sei zu hoch. Außerdem sei die Praxis der Schuldeneintreibung des Kreises nicht nur wenig innovativ, sondern schlichtweg zu lasch, legt Reinéry nach: „Gleichzeitig kommen bewährte Mittel wie Zwangsversteigerungen, Dauerpfändung, Wohnungsdurchsuchung oder die Androhung von Erzwingungshaft gar nicht oder nicht im Rahmen der Möglichkeiten zur Anwendung.“ Und nicht nur das: Obwohl „Unzulänglichkeiten, insbesondere mäßige Vollstreckungserfolge“ mehrfach angesprochen worden seien, sei der Vollstreckungsbestand weiterhin angestiegen. Für Kirchhundem sei „kein substantieller Fortschritt erkennbar“, urteilt Reinéry.
Kooperation mit Lennestadt möglich
Dass die Stadt Lennestadt im laufenden Jahr erklärte, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der ZVB auslaufen zu lassen, bestärkt den Bürgermeister zusätzlich in seinem Vorhaben. Eine Kooperation der beiden Nachbarkommunen sei ebenfalls eine Option. Grundsätzlich geht Reinéry davon aus, dass die eigene Vollstreckung oder die in Zusammenarbeit mit Lennestadt wirtschaftlicher und zielführender sei als in der jetzigen ZVB-Variante.
Die ZVB
• Seit Mai 2011 übernimmt der Kreis Olpe die Vollstreckung für die Städte Lennestadt, Attendorn und Olpe sowie die Gemeinde Kirchhundem. • Die Kooperation ist auf fünf Jahre angelegt, läuft also zum 30. April 2016 aus. • Dass Drolshagen, Finnentrop und Wenden der ZVB seinerzeit nicht beitraten, habe die „erwarteten Synergien (…) schon damals stark limitiert“, so Reinéry.
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