Winterdienst-Regelung: Uhrzeiten und Pflichten in Finnentrop

Hinweise der Verwaltung


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Finnentrop. Mal Sonne, mal Regen und zwischendurch auch Schnee und Eis: Der Winter zeigt sich seit Wochen äußerst wechselhaft. Die Gemeinde Finnentrop hat jetzt Informationen zum Winterdienst herausgegeben. Darin weist die Verwaltung besonders darauf hin, dass Schnee und Eis nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn geschaufelt werden darf. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Die Winterdienst-Hinweise der Gemeinde im Wortlaut: „Halten Sie unsere Gehwege von Schnee und Eis frei. Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Finnentrop weist hiermit auf die Bestimmungen zur Räumpflicht nach der Straßenreinigungssatzung hin. Danach ist die Winterwartung der Gehwege auf die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke übertragen.

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Mindestbreite von einem Meter von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.
Räumpflicht bis 19 Uhr
In der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr gefallener Schnee und entstandene Eisglätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 19 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dieses nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Bei Verstößen können im Einzelfall auch Bußgelder verhängt werden.
Parkende Autos dürfen Räumfahrzeuge nicht behindern
Der Bereich Sicherheit und Ordnung bittet darum, der Räum- und Streupflicht nachzukommen, damit eine gefahrlose Nutzung der Gehwege möglich ist.

Des Weiteren wird darum gebeten, Pkws – soweit möglich – auf den privaten Grundstücken abzustellen. Fahrzeuge, die mangels vorhandener Stellplätze am Straßenrand abgestellt werden müssen, sind so zu parken, dass es nicht zu Behinderungen der Räumfahrzeuge kommt. Nur wenn der Räumdienst ungehindert arbeiten kann, sind Ihre Grundstücke von Müllabfuhr, Post, Krankenwagen und Feuerwehr erreichbar.

Für Ihre Mithilfe sagt der Bereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Finnentrop ,Herzlichen Dank´!“
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