„Schwere formale Fehler“

Freie Wähler: Beschlüsse bei „Vertragsangelegenheiten“ nicht rechtskräftig


  • Finnentrop, 20.02.2016
  • Von Sven Prillwitz
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    Redaktion

Die Freien Wähler um ihren Fraktionsvorsitzenden Christian Vollmert bemängeln aus ihrer Sicht weit in die Vergangenheit zurückreichende Formfehler bei Ratsangelegenheiten. von Sven Prillwitz
Die Freien Wähler um ihren Fraktionsvorsitzenden Christian Vollmert bemängeln aus ihrer Sicht weit in die Vergangenheit zurückreichende Formfehler bei Ratsangelegenheiten. © Sven Prillwitz

Die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop wirft Bürgermeister Dietmar Heß vor, als „Vertragsangelegenheiten“ bezeichnete Tagesordnungspunkte bei Ratssitzungen unrechtmäßig im nicht-öffentlichen Teil behandelt zu haben. Aufgrund des „schweren formalen Fehlers“ sei davon auszugehen, dass „alle in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen rechtsunwirksam sind“, schreiben die Freien Wähler auf ihrer Homepage und beziehen sich exemplarisch auf die Ratssitzung vom 19. Januar.


Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war unter anderem der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und der Ersten Abwicklungsanstalt (ehemals WestLB) in Sachen „Swap-Geschäfte“ als Tagesordnungspunkt aufgeführt worden. Die Freien Wähler berufen sich auf § 48 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW. Darin heißt es, dass eine Kommune in ihrer Geschäftsordnung festlegt, welche Angelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden. Außerdem können der Bürgermeister oder einzelne Ratsmitglieder für „einzelne Angelegenheiten“ die Verlegung in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beantragen. Die Freien Wähler werfen Heß zwei Verfehlungen vor:
1. Der Aspekt „Vertragsangelegenheiten“ ist in der Geschäftsordnung der Gemeinde Finnentrop (§ 7, Absatz 2) nicht unter den Punkten aufgeführt, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit festlegen. 2. Aus diesem Grund müssten Vertragsangelegenheiten grundsätzlich öffentlich behandelt werden. Eine Verlegung in den nicht-öffentlichen Teil müsse der Bürgermeister oder ein anderes Ratsmitglied im Vorfeld beantragen und darüber abstimmen lassen – und zwar so lange, bis die Geschäftsordnung in §7, Absatz 2 um den Punkt „Vertragsangelegenheiten“ ergänzt worden sei. Beides sei bislang verfehlt worden.
Die Kommunalaufsicht bestätigt den ersten Kritikpunkt der Freien Wähler, die das Antwortschreiben von Landrat Frank Beckehoff auf ihrer Homepage veröffentlicht haben. Und dennoch sei der Ausschluss der Öffentlichkeit „formal rechtmäßig“ gewesen, so Beckehoff. Weil Dietmar Heß die „Vertragsangelegenheiten“ im Einladungsschreiben zur Sitzung dem nicht-öffentlichen Teil zuordnete, habe er damit schlüssig eine Behandlung der Angelegenheit ohne Anwesenheit von Einwohnern beantragt. Der Landrat verweist auf § 48, Absatz 2, Satz 3 und 4 der Gemeindeordnung.
„Zwingend erforderlicher Ratsbeschluss“
Darüber hinaus habe der Bürgermeister den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung am 19. Januar mit der „Wahrung des öffentlichen Wohls bzw. von berechtigten Interessen Einzelner“ begründet, schreibt Beckehoff weiter. Und: Für eine nicht-öffentliche Behandlung der „Vertragsangelegenheiten“ sei der „zwingend erforderliche“ Ratsbeschluss mehrheitlich gefasst worden. Dass diese Formalität aber überhaupt eingehalten wurde, ist nach Auffassung der Freien Wähler allein der Fraktion um den Vorsitzenden Christian Vollmert zu verdanken. Ohne den Hinweis wäre der Beschluss zum Thema „Swap-Geschäfte“ „unwirksam mit wahrscheinlich verheerenden finanziellen Folgen für die Gemeinde“ gewesen, erklären die Freien Wähler in einer Pressemitteilung zu der Angelegenheit. Und weiter: „Der Bürgermeister sollte dankbar sein, eine solch aufmerksame, höchst verantwortliche und rechtssichere Fraktion im Rat an seiner Seite zu haben.“
Fehler mit weitreichender Vergangenheit?
Da der „Volljurist (Heß, Anm. d. Red.) in früherer Zeit nie das Votum des Rates auf Nichtöffentlichkeit eingeholt“ und somit einen formalen Fehler begangen habe, könnten alle Beschlüsse von „Vertragsangelegenheiten“ in der Vergangenheit „rechtunwirksam“ sein“, schlussfolgern die Freien Wähler. Die sich von Frank Beckehoff übrigens dennoch belehren lassen mussten: Anders als von der Fraktion interpretiert, müsse nicht erst eine öffentliche Sitzung anberaumt werden, um für einen Tagesordnungspunkt einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen zu können.
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