Neue Parkregelung in Bamenohl

Antrag einzelner Gewerbetreibender


 von Gemeinde Finnentrop
© Gemeinde Finnentrop

Bamenohl. Anfang August hat die Gemeinde Finnentrop in Bamenohl an der Bamenohler Straße (B 236) eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet und zwar in Fahrtrichtung Finnentrop ab Einmündung „Alter Hof“ (Friseurgeschäft Cwiklinski) bis Einmündung Wiemker Weg (Wohn-Gallerie Hellweg). Die Einrichtung der Zone erfolgte auf Antrag einzelner Gewerbetreibender.


Der Antrag wurde zuvor im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Schützenhalle Bamenohl vorgestellt und im Frühjahr des Jahres vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Finnentrop bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der seit Einrichtung der Zone geltenden neuen Parkregelung.

Danach ist das Parken werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr innerhalb der gekennzeichneten Flächen für die Dauer von 2 Std. erlaubt. Zum Nachweis der Parkdauer ist eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Die Einhaltung der Regelung wird ab sofort durch den Außendienst des Bereiches Sicherheit und Ordnung kontrolliert und bei Nichtbefolgung geahndet. (LP)
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