Jürgen Hennes ist neue Schiedsperson in Finnentrop

Ehrenamtliche Tätigkeit


Bürgermeister Dietmar Heß (rechts) mit dem ausgeschiedenen Schiedsmann Günter Schneider, seinem Nachfolger Jürgen Hennes und dessen Stellvertreterin Elisabeth Nöker (von links). von privat
Bürgermeister Dietmar Heß (rechts) mit dem ausgeschiedenen Schiedsmann Günter Schneider, seinem Nachfolger Jürgen Hennes und dessen Stellvertreterin Elisabeth Nöker (von links). © privat

Finnentrop. Jürgen Hennes aus Bamenohl ist kürzlich im Lennestädter Amtsgericht als neue Schiedsperson der Gemeinde Finnentrop vereidigt worden. Den Posten der Stellvertreterin übernimmt die bisherige Schiedsperson Elisabeth Nöker aus Fretter. Bürgermeister Dietmar Heß bedankte sich bei der Sitzung des Haupt- und Finanausschusses für die Übernahme der wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit, beziehungsweise die Fortsetzung der Tätigkeit, die Kontinuität mit sich bringe.


Günter Schneider, langjähriges Ratsmitglied und langjähriger stellvertretender Bürgermeister, wurde aus dem Amt der Schiedsperson verabschiedet. Bürgermeister Heß   bedankte   sich   bei Schneider für seine streitschlichtende Arbeit. Damit habe er maßgeblich zum Erhalt   des   Rechtsfriedens  innerhalb der Gemeinde beigetragen.

Elisabeth Nöker und Jürgen Hennes wünschte das Gemeindeoberhaupt für ihre Tätigkeit alles Gute und viel Erfolg. Im Rahmen einer internen Feierstunde wurde die gute Entwicklung des Schiedsamtes während der letzten Jahre beleuchtet.
Jürgen Otto bedankt sich
An  der Feierstunde nahm auch Jürgen Otto, Vorsitzender vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung   Siegen,   teil, der den Dank des Bundesverbandes sowie der Bezirksvereinigung übermittelte.

Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung   des   Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt verstehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.
Außergerichtliches Schiedsverfahren
In  Privatklagesachen,  bei  denen  die Staatsanwaltschaft  Anklage   nur   bei einem   öffentlichen   Interesse   an  der Strafverfolgung erhebt, muss   erst   die   Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.

Auch für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur   dann   zulässig,  wenn   vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren   den   Streit   einvernehmlich beizulegen.

Die Schiedsperson hat ihren Amtssitz im Rathaus Finnentrop (Bürgertreff) und ist telefonisch unter der Nummer 0170-8618150 erreichbar. Termine sind telefonisch zu vereinbaren.
Artikel teilen: