Gemeinde Finnentrop und Land NRW unterstützten Denkmaleigentümer

Bis zu 50 Prozent Zuschuss


Das Hofhaus Bieke in Ostentrop ist ein Beispiel für gelungene Denkmalfördermaßnahmen. von privat
Das Hofhaus Bieke in Ostentrop ist ein Beispiel für gelungene Denkmalfördermaßnahmen. © privat

Finnentrop. Gute Nachricht für die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude: Die Gemeinde Finnentrop unterstützt gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.


Insgesamt stehen in 2020 pauschale Denkmalpflegemittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt werden. Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro.

Interessierte Denkmaleigentümer können jetzt bei der Gemeinde Finnentrop Förderanträge für 2020 geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten.
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Über alle vollständigen Förderanträge, die bis zum 15. August 2020 gestellt werden, wird die Gemeinde Finnentrop Anfang September entscheiden. Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ können auf der Homepage der Gemeinde Finnentrop heruntergeladen werden.

Ergänzende Informationen gibt auch gerne Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop unter n.eckert@finnentrop.de und 02721/512-151.
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