Bürger erhebt Einspruch gegen Wahlergebnis

Begründung: Wahlkabine für Briefwähler nicht blickdicht


Der Standort Kabine, die im Vorfeld der Bürgermeisterwahl im Rathaus aufgestellt war, sorgt weiter für Diskussionen. von Symbol Sven Prillwitz
Der Standort Kabine, die im Vorfeld der Bürgermeisterwahl im Rathaus aufgestellt war, sorgt weiter für Diskussionen. © Symbol Sven Prillwitz

Ein Einwohner hat gegen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl Einspruch eingelegt. Begründung: Die im Rathaus aufgestellte Wahlkabine für Briefwähler sei für andere Personen einsehbar gewesen (LokalPlus berichtete). Der Bürger hat nach eigenen Angaben eine Kopie seiner Klage an die Kommunalaufsicht des Kreises geschickt.


Was dem Wähler besonders sauer aufstieß: Mehrfach habe er Wahlleiter Aloys Weber darauf aufmerksam gemacht, dass die Kabine im Rathaus Blicke auf den Stimmzettel zulässt. Auf seine Anfragen habe aber niemand reagiert. Dass Weber gegenüber LokalPlus am 3. September die Vermutung äußerte, dass die Kabine für die Briefwahl verschoben worden sei, verärgert den Bürger, er spricht von einer „Unverschämtheit“.
Am Dienstag habe er wegen des Verdachts des verletzten Wahlgeheimnisses nach § 35 (Fn 38) der Kommunalwahlordnung Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Laut Wahlordnung muss auch für Briefwähler die Möglichkeit einer geheimen Wahl vor Ort gegeben sein: „Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beim Bürgermeister ab, so soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Es ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann“, heißt es etwa in § 20, Abschnitt 6 der Kommunalwahlordnung.
Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit Einspruch
Aloys Weber bestätigt gegenüber LokalPlus, dass der Einspruch gegen das Wahlergebnis bei ihm eingegangen sei. Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde werde sich in seiner Sitzung am 21. Oktober mit dem Einspruch befassen. Weiter wolle er sich zu der Angelegenheit nicht äußern, so Weber. Sollte der Einspruch des Einwohners im Oktober abgewiesen werden, behält sich dieser nach eigenen Angaben die Entscheidung die Option offen, gegen das Ergebnis der Wahl Klage zu erheben.
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