Stadt Drolshagen führt Hundebestandsaufnahme durch


Die Stadt Drolshagen führt im Juni und Juli eine Hundebestandsaufnahme durch. von Symbol Nils Dinkel
Die Stadt Drolshagen führt im Juni und Juli eine Hundebestandsaufnahme durch. © Symbol Nils Dinkel

Drolshagen. Wie alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, erhebt auch die Stadt Drolshagen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt angemeldet werden.


Die Stadt hat allerdings in der zurückliegenden Zeit festgestellt, dass nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Eine gerechte Besteuerung aller in Drolshagen gehaltenen Hunde ist zweifelsohne im Sinne der vielen Hundehalter, die ihren Hund korrekt angemeldet haben und ordnungsgemäß die Steuer hierfür entrichten. Aus diesem Grunde wird die Stadt Drolshagen in Kürze eine Hundebestandsaufnahme vornehmen lassen.

Im Juni und Juli werden sämtliche Haushalte im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des mit der Bestandsaufnahme beauftragten Unternehmens Springer Kommunale Dienste GmbH, Düren, besucht. Sie sind wochentags zwischen 10 und 20 Uhr und samstags zwischen 9 und 17 Uhr unterwegs. Die Mitarbeiter stellen durch Befragung den vorhandenen Hundebestand fest. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Drolshagen ausgestellte Legitimation. Die Wohnungen werden dazu nicht betreten, und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Rückwirkende Steuerfestsetzung droht
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden. Jedem Hundehalter ist daher nur zu empfehlen, die Anmeldung schnellstmöglich vorzunehmen.
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