Mit dem Winter kommt die Schneeräumpflicht

Stadt Drolshagen weist auf Satzung hin


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Drolshagen. Die Stadt Drolshagen weist mit Blick auf den Winter auf die Pflichten der Grundstückseigentümer hin.


Die Verpflichtung zur Schneeräumung ergibt sich aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Drolshagen. Hiernach sind die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Mindestbreite von einem Meter von Schnee freizuhalten. Bei Glätte muss gestreut werden. Gefallener Schnee und entstehende Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden.

Bei Schneefall und Glätte nach 20 Uhr genügt die Beseitigung am folgenden Werktag bis 7 Uhr bzw. am folgenden Sonn- oder Feiertag bis 8 Uhr. Der geräumte Schnee darf nur am Rand des Gehweges zum Grundstück oder auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
Schnee gehört nicht auf die Fahrbahn
Im Rahmen des Winterdienstes häufen sich Beschwerden bei der Ordnungsbehörde, dass private Haus- und Grundstückseigentümer beim Räumen ihrer Gehwege den Schnee auf die Fahrbahn werfen. Dadurch kommt es immer wieder zu Gefährdungen und Behinderungen. Eine Entsorgung des Schnees auf öffentlichen Verkehrsflächen ist verboten, stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei einem Unfall hat dieses Verhalten sogar straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen.

Für die Grundstückseigentümer ist es wichtig zu wissen, dass sie Schadensersatz zahlen müssen, wenn die Gehwege nur unzureichend oder überhaupt nicht geräumt und gestreut werden und es dadurch zu Unfällen kommt.
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