Hinweis der Stadtverwaltung: Schnee nicht auf die Fahrbahn räumen

Winterdienst


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Drolshagen. Die Verpflichtung zur Schneeräumung ergibt sich aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Drolshagen. Hiernach sind die Gehwege von Schnee freizuhalten. Deshalb weist die Gemeinde Drolshagen alle Grundstückseigentümer auf die entstehenden Pflichten hin.


Bei Glätte ist mit abstumpfenden Stoffen zu streuen. Gefallener Schnee und entstehende Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Bei Schneefall und Glätte nach 20 Uhr genügt die Beseitigung am folgenden Werktag bis 7 Uhr bzw. am folgenden Sonn- oder Feiertag bis 9 Uhr.

Der geräumte Schnee darf nur am Rand des Gehweges zum Grundstück oder auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.

Im Rahmen des Winterdienstes häufen sich Beschwerden bei der Ordnungsbehörde, dass private Haus- und Grundstückseigentümer beim Räumen ihrer Gehwege den Schnee auf die Fahrbahn werfen. Dadurch kommt es immer wieder zu Gefährdungen und Behinderungen.
Gehwege müssen geräumt werden
Eine Entsorgung des Schnees auf öffentlichen Verkehrsflächen sei nicht zulässig, stelle einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und werde mit einem Bußgeld geahndet erklärt die Stadtverwaltung. Bei einem Unfall hat dieses Verhalten straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen.

Für die Grundstückseigentümer sei es wichtig zu wissen, dass sie sich einer Schadensersatzpflicht aussetzen, wenn die Gehwege nur unzureichend oder überhaupt nicht geräumt und gestreut werden und es dadurch zu Unfällen kommt.

Deshalb bittet die Stadtverwaltung darum: „Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen zur Schneeräumung im Interesse aller Bürger, aber auch im eigenen Interesse. Sie ersparen sich und anderen damit Ärger und möglicherweise erhebliche finanzielle Nachteile.“
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