Zu groß, zu hoch, zu klobig: Nachbarn klagen gegen Neubauvorhaben

Umstrittenes Projekt im Hohlen Weg in Attendorn


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So würde die zukünftige Bebauung des Hohlen Wegs 18 aussehen. von Kreis Olpe
So würde die zukünftige Bebauung des Hohlen Wegs 18 aussehen. © Kreis Olpe

Attendorn. Zwei Anwohner haben wegen einer geplanten Neubebauung Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg eingereicht. Wo momentan am Hohlen Weg 18 ein altes Einfamilienhaus aus den 1930er-Jahren steht, könnten zukünftig zwei Häuser gebaut werden, die jeweils sechs bis sieben Wohneinheiten haben. Pro Wohneinheit ist lediglich ein PKW-Stellplatz vorgesehen.


Das fragliche Grundstück ist 1.428 Quadratmeter groß. Pro Haus sind ein Garagenstockwerk und darüber liegend drei Wohnstockweretagen mit jeweils etwa 240 Quadratmetern Fläche geplant. Allein die Wohnetagen haben in Summe eine Fläche von ca. 1.440 Quadratmetern. Für den Bereich, in dem das Bauvorhaben geplant ist, liegt kein qualifizierter Bebauungsplan vor.

Die Immobilie Hohler Weg 18 im heutigen Zustand. von privat
Die Immobilie Hohler Weg 18 im heutigen Zustand. © privat

Das Gebiet unterliegt also den Innenbereichsregelungen, so dass die Zulässigkeit des Bauvorhabens sich nach § 34 BauGB richtet. Darin heißt es unter anderem: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. (...); das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

In dem Haus aus den 1930er-Jahren, welches seit Oktober 2020 leer steht, hat ein Seniorenehepaar zur Miete gewohnt. Die Vermieterin der alten Immobilie ist auch gleichzeitig Bauherrin des Neubauvorhabens. Im November 2019 wurde der Bauvorantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Diesem wurde am 7. Februar 2020 stattgegeben.

Anwohner fühlen sich übergangen

Die Anwohner berichten, sie hätten nur durch Zufall von dem Bauvorhaben erfahren. Im Frühsommer 2020 habe sich eine Dame auf dem besagten Grundstück aufgehalten. Auf Nachfrage der Anwohner habe sie mitgeteilt, sie sei die Eigentümerin des Grundstücks und plane Baumaßnahmen.

Darauf haben die Anwohner bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nachgefragt und Auskunft zu dem Vorhaben erhalten. Die Anwohner beklagen, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt würden. Sie hätten sich gewünscht, dass sie seitens der Genehmigungsbehörde vorzeitig beteiligt bzw. in Kenntnis gesetzt worden wären.

Gründe gegen einen Bau

Die Bebauung ist nach Angaben der Nachbarn und ihres Anwaltes aus vielerlei Gründen unzulässig, weil unter anderem klare Verstöße gegen § 34 des Baugesetzbuches vorlägen. Das Bauvorhaben füge sich nicht in die nähere Umgebung ein, welche von Ein-und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Zudem führen sie an, dass das Grundstück übermäßig bebaut werde im Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche.

Wo momentan ein großer Garten ist, würde zukünftig das hintere der beiden Häuser stehen. von privat
Wo momentan ein großer Garten ist, würde zukünftig das hintere der beiden Häuser stehen. © privat

Weiter wird angeführt, dass das Bauvorhaben die umliegenden Gebäude deutlich überrage und daher hinsichtlich Höhe und Geschosszahl nicht zur näheren Umgebung passe. Auch wird davon gesprochen, dass durch die Höhe des Gebäudes in den Abendstunden ein erheblicher Schattenwurf auf das Grundstück der Kläger falle, wodurch ein Wertverlust entstehe.

Durch den hohen Neubau werde auch die Privatsphäre eingeschränkt, denn mehrere Wohnungen der hinteren Immobilie hätten uneingeschränkte Sicht auf das Grundstück der Kläger. Weitere Punkte, die den Anwohnern Sorgen bereiten, sind die Geräuschkulisse, die Parksituation (zu wenige Parkplätze in Relation zu den künftigen Bewohnern) sowie die erdrückende Wirkung des Gebäudes.

Auf LokalPlus Anfrage wollten sich weder Bauherrin noch Architekt, beide aus Drolshagen, zum Sachverhalt äußern. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg wird den Fall nach Aktenlage ohne Verhandlung entscheiden.

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