Stadt Attendorn erklärt Regeln für den Winterdienst

Abgestellte Autos blockieren oft die Räumfahrzeuge


Der Räumdienst der Hansestadt Attendorn ist bei Schnee und Eis im Dauereinsatz. von privat
Der Räumdienst der Hansestadt Attendorn ist bei Schnee und Eis im Dauereinsatz. © privat

Attendorn. Wenn der Winter kommt, ist der Räumdienst der Hansestadt Attendorn wieder im Dauereinsatz. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Bürger die Befahrbarkeit der Straßen für die Räumfahrzeuge gewährleisten.


Im Winter ist der Räumdienst der Hansestadt Attendorn spätestens ab 4 Uhr morgens im Dauereinsatz, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Die Stadt ist mit großem Einsatz bemüht, alle Straßen zu räumen und zu streuen. Zur Unterstützung der städtischen Räumdienste werden zusätzlich Privatunternehmen beauftragt, damit möglichst alle Straßen befahrbar sind.
Durchfahrt: Mindestens drei Meter
Der Winterdienst steht allerdings vor Schwierigkeiten, wenn Fahrzeuge gedankenlos am Fahrbahnrand abgestellt werden. Percy Kreis, Leiter des Baubetriebshofes der Hansestadt Attendorn, informiert: „Der Räum- und Streudienst benötigt eine Mindestdurchfahrtbreite von drei Metern, besser noch einen halben Meter mehr. Ist diese nicht gewährleistet, kann es zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen oder der Winterdienst sogar entfallen.“

Die Stadtverwaltung Attendorn bittet deshalb darum, insbesondere eigene Pkw und Anhänger möglichst auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Im Schadensfall drohen Fahrzeughaltern, die den Winterdienst behindern, ein Bußgeld oder andere rechtliche Konsequenzen. 

Denn neben den Räumfahrzeugen werden auch die Fahrzeuge der Abfallentsorgungsunternehmen behindert. Aber vor allem die Feuerwehr und der Rettungsdienst können zugeparkte Straßenabschnitte im Notfall nicht passieren.
Schnee nicht auf die Straße schieben
Zudem appelliert Percy Kreis an die Bürger, den Schnee bei Freiräumen der Gehwege nicht auf die Straße zu schieben. Stattdessen muss er gemäß der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt am Rand des Gehweges gelagert werden. Sowohl der Fahrzeug- als auch der Fußgängerverkehr dürfen dabei nicht gefährdet werden.

„In letzter Zeit ist es häufiger vorgekommen, dass die Bürger ihren Schnee sorglos auf die Straße befördert haben, doch auch dies kann ein Bußgeld und sogar einen Punkt in Flensburg zur Folge haben, wie Beispiele anderer Städte zeigen“, verweist Percy Kreis auf die aktuelle Rechtsprechung.

Für Informationen zum Winterdienst steht Percy Kreis zur Verfügung, Tel. 02722/64-161, E-Mail baubetriebshof@attendorn.org.
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