Punktsieg für Dunkers Quellschnecke

Baustopp in Fernholte - Minister: Plangenehmigung des Kreises rechtswidrig


  • Attendorn, 29.09.2015
  • Von Volker Lübke
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    Volker Lübke

    Redaktion

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Eine Straße ins Nichts: Die Erschließungsstraße Ruterbusch.
Eine Straße ins Nichts: Die Erschließungsstraße Ruterbusch.

Einen Sieg nach Punkten haben Dunkers Quellschnecken bzw. deren menschliche Verteidiger im Streit um das Gewerbegebiet Fernholte errungen. „Es gibt einen Ministerentscheid, der die von uns erteilte Plangenehmigung für rechtswidrig erklärt“, räumte Kreisdirektor Theo Melcher am Montagabend im Kreistag eine Niederlage Kreises Olpe gegenüber dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein. Damit sei ein neues Planfeststellungverfahren notwendig, so der Kreisdirektor weiter: „Das wird so schnell nichts.“


Mit dieser Mitteilung von Landesumweltminister Johannes Remmel hat die Stadt Attendorn nun eine neue Straße, die ins Nichts führt. Im September 2014 wurde mit dem Bau der Erschließungsstraße für das 32 Hektar große Gewerbegebiet begonnen. Im Juli dieses Jahres wurde die Straße „Ruterbusch“ für den Verkehr freigegeben. Nun endet sie zumindest für einen längeren Zeitraum weiterhin auf der grünen Wiese.
Baubeginn frühestens im Sommer 2017
Ein Planfeststellungsverfahren dauert im Idealfall zehn bis zwölf Monate, wenn alle Unterlagen vorliegen. Allein bis ein solches Verfahren neu auf den Weg gebracht ist, vergehen Monate. Dass die Vorbereitungen seitens Stadt und Kreis lückenlos sein werden, dürfte angesichts der jetzigen Niederlage mehr als sicher sein. Selbst wenn alle Bedenken und umweltrelevanten Hindernisse ausgeräumt werden sollten, ist mit der Ansiedlung erster Gewerbebetriebe in Fernholte realistischerweise kaum vor dem Sommer 2017 zu rechnen.
Pospischil bleibt zuversichtlich
Wie es nun in Fernholte weitergeht, bleibt abzuwarten. Im Attendorner Rathaus herrschte angesichts des Ministerentscheids zwar keinen Hochstimmung. „Wir waren aber darauf eingestellt“, sagte Bürgermeister Christian Pospischil im Gespräch mit LokalPlus. Bereits die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom Mai dieses Jahres habe darauf hingedeutet, dass eine neue wasserrechtliche Begutachtung notwendig werde. „Wir rechnen aber noch immer fest damit, dass das Gewerbegebiet kommt“, stellte Pospischil klar. Interne wie rechtliche Beratungen, auch mit dem Kreis, sollen zügig erfolgen. Eile sei schon deshalb geboten, weil mehrere Unternehmen für eine Ansiedlung in Fernholte bereit stehen, so der Bürgermeister weiter. „Wir hoffen jetzt, dass die bei der Stange bleiben und möglichst schnell zum Zuge kommen.“ Im Februar 2014 hatte der Attendorner Stadtrat den Satzungsbeschluss für das neue Gewerbegebiet im Bereich Fernholte/Eckenbachtal nordwestlich von Neu-Listernohl gefasst. Daraufhin meldete sich der Verein Eckenbachtal zu Wort und brachte über das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Bereits das führte zu einem Baustopp in Fernholte.
Gülle als Zündstoff
Der Streit eskalierte, nachdem die Stadt Attendorn die Fläche an einen Landwirt zwischenverpachtet hatte. Der Bauer brauchte nach Darstellung der Naturschützer große Mengen Gülle aus. Bürgermeister Pospischil wies Anschuldigungen scharf zurück, die Stadt habe mit diesem Schritt die Fauna des Quellgebietes so beeinflussen wollen, dass die Quellschnecke kein Hindernis beim Planverfahren mehr darstelle. Die Androhung von Strafanzeigen brachte Ruhe in die Auseinandersetzung.
Die untere Landschaftsbehörde des Kreises hatte trotz der Bedenken der Naturschützer grünes Licht für die Gewerbeansiedlung gegeben. Die Dunkers Quellschnecke sei nicht so stark gefährdet, als dass ihretwegen in fernholte nicht gebaut werden dürfe. Tatsächlich steht die nur etwa 4 Millimeter große Schneckenart laut Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz auf der Roten Liste. Die Bythinella dunkeri, so der wissenschaftliche Name des Weichtiers, gilt als gefährdet. Dem Land Rheinland-Pfalz komme aufgrund der vergleichsweise hohen Population besondere Verantwortung zu.
Quellschnecke, Feuersalamander und Schwarzstorch
Ähnliches gilt für NRW, argumentieren die Naturschützer. Eine Umsiedlung der Quellschnecke sei selbst im Umweltbericht zur Gewerbeplanung nur als „sehr vage“ Möglichkeit genannt. Neben der Dunkers Quellschnecke sind die ebenfalls gefährdeten Arten Feuersalamander und Schwarzstörche im Eckenbachtal beheimatet.
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