Motorroller „frisiert“


 von Symbol © klaus / lia
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Ein 17-jähriger Rollerfahrer war am späten Dienstagabend, 1. September, mit hoher Geschwindigkeit auf der Windhauser Straße in Richtung Innenstadt unterwegs war.


Bei einer Kontrolle durch die Polizei, stellten die Beamten fest, dass der Roller als Kleinkraftrad versichert war, für das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Eine Überprüfung auf dem Rollenprüfstand ergab jedoch, dass er mit dem Zweirad 68 km/h erreichen konnte. Für ein solches Kraftrad war er nicht im Besitz eines entsprechenden Motorradführerscheins. Daher erwartet den 17-Jährigen nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (LP)
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