Fördermittel auf Eis gelegt

Erwerb von Altimmobilien: Ziel nicht erreicht


  • Attendorn, 24.09.2015
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

Die Förderung für Familien mit Kindern bei Erwerb einer Altimmobilie stand jetzt auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung in Attendorn. Mit 26 Ja- und fünf Gegenstimmen wurde beschlossen, diese im Jahre 2016 zunächst auszusetzen und die Richtlinien grundlegend konzeptionell zu überarbeiten.


Zuvor hatte die UWG den Antrag gestellt, diese Maßnahme komplett auslaufen zu lassen, da man so keine Steuerungswirkung erziele. Im Jahr 2009 wurde erstmals die „Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in der Stadt Attendorn“ sowohl für Neubauten als auch für den Erwerb von Altimmobilien beschlossen. Ab 2011 wurde die Förderung auf den Erwerb von Altimmobilien beschränkt.
Keine vergleichbaren Förderungen
Seinerzeit verfügten viele Kommunen in der Nachbarschaft über ähnliche Förderprogramme. Eine aktuelle Nachfrage bei den übrigen Kommunen im Kreis Olpe ergab, dass derzeit mit Ausnahme der Gemeinde Finnentrop keine andere Kommune mehr eine vergleichbare Förderung praktiziert. Seit 2009 haben in Attendorn insgesamt 30 Familien eine Förderung auf Basis dieser Richtlinien erhalten. Die Fördersumme pro Familie belief sich auf Beträge zwischen 3000 und 12.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Kinder. In den Jahren 2009 bis 2014 wurde der jeweils zur Verfügung stehende Fördertopf nicht ausgeschöpft. 2015 wurden die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro erstmals voll abgerufen, so dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt keine freien Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Leerstände verhindern
Das Ziel, mit dem Programm eine Steuerungswirkung zu erzielen, um Leerstände von Altimmobilien gezielt zu verhindern, konnte jedoch nicht erreicht werden. Es sei kein Fall bekannt, in dem die Fördermittel maßgeblicher Grund für den Erwerb einer Altimmobilie gewesen sei, hieß es in der Ratssitzung. Vielmehr sei ein „Mitnahmeeffekt“ der Antragsteller erkennbar. „Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, die Förderung im Jahre 2016 zunächst auszusetzen und die Richtlinien grundlegend konzeptionell zu überarbeiten“, so Bürgermeister Christian Pospischil. Aufgrund der zurzeit sehr angespannten Personalressourcen könne eine Überarbeitung der Fördergrundlagen frühestens im Jahr 2016 erfolgen.
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