Katholische Schützen passen Regelungen „zeitgemäß“ an

Generelle Gleichbehandlung Andersgläubiger und Homosexueller


  • Kreis Olpe, 13.03.2017
  • Von Christine Schmidt
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 von Symbol Sven Prillwitz
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Kreis Olpe. Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften hat am Sonntag bei der Bundesvertreterversammlung in Leverkusen einen neuen „Orientierungsrahmen“ beschlossen. Dieser sieht die generelle Gleichberechtigung von Andersgläubigen und Homosexuellen in katholischen Schützenvereinen vor – und damit eine „zeitgemäße Ausrichtung“. Markus Bröcher vom Kreisschützenbund Olpe begrüßt die Regelung, die es für den Kreis Olpe eigentlich nicht gebraucht hätte.


Die Gleichberechtigung aller Mitglieder unabhängig von Glaubensrichtung und sexueller Orientierung sei im heimischen Schützenwesen nämlich ohnehin längst an der Tagesordnung, erklärt der Kreisoberst auf Anfrage von LokalPlus. Eine Regelung der Gleichberechtigung finde sich bereits in den Satzungen der meisten Vereine wieder. Wo das noch nicht der Fall ist, würden noch Diskussionen geführt; Stoßrichtung bleibe aber auch hier die Gleichberechtigung aller Mitglieder, so Bröcher.

Dass Angehörige anderer Glaubensrichtungen als der christlichen oder Homosexuelle benachteiligt würden in Vereinen und/oder bei Schützenfesten im Kreis Olpe, sei ihm überdies nicht bekannt. „Solche Probleme kennen wir nicht. Im Gegenteil, ich finde es grundsätzlich richtig, sich zu öffnen“, sagt Bröcher.
Empfehlungen des Papstes und der Bischofskonferenz
Mit dem neuen „Orientierungsrahmen“ will der Bund klarstellen, wie bisher auch der katholischen Kirche anzugehören, sich gleichzeitig aber zeitgemäßer und offener ausrichten. Damit folgt der Verband nach eigenen Angaben einer Empfehlung von Papst Franziskus und auch der Deutschen Bischofskonferenz. Bis zum Beschluss der Gleichbehandlung sahen die Statuten noch vor, dass sich Homosexuelle nicht mit ihrem Lebenspartner als Königspaar präsentieren dürfen und Schützenkönige christlichen Glaubens sein müssen.

Das Verbot für homosexuelle Mitglieder sei bereits seit einiger Zeit gar nicht mehr angewandt worden, erklärte der Bund. Allerdings hatte ein muslimischer Schützenkönig in Werl vor zwei Jahren unfreiwillig für Aufsehen gesorgt, weil er laut Statuten wegen seiner Glaubensrichtung gar nicht erst als Schützenbrüder hätte anerkannt werden dürfen. Der Fall löste eine öffentliche Debatte aus – auch weil dem Schützenkönig zwischenzeitlich die Würde aberkannt worden war.
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