Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?
Das Leben birgt viele Risiken. Eines davon ist die Geschäftsunfähigkeit eines erwachsenen Menschen. Dieses Risiko steigt natürlich mit dem Alter (z. B. Eintritt einer Demenz), jedoch können auch jüngere Personen etwa durch Krankheiten oder Unfälle betroffen sein.
Die wenigsten Menschen machen sich Gedanken darüber, was in einem solchen Fall passiert. Viele glauben, dass etwa der Ehepartner, die Eltern oder die erwachsenen Kinder Kraft ihrer engen Beziehung zur betroffenen Person schon alles regeln können. Das trifft aber nicht zu!
Gesetzliche Betreuung
Wenn ein erwachsener Mensch geschäftsunfähig wird, bestellt das Betreuungsgericht (Amtsgericht) auf Antrag oder von Amts wegen in der Regel einen Betreuer. Zwar kann das Gericht auch eine Person aus dem oben beschriebenen Familienkreis bestellen, sicher ist dies aber nicht. Wenn das Gericht keinen Angehörigen für geeignet erachtet, wird es einen Fremdbetreuer bestellen.
Zudem kann ein Betreuer viele wesentliche Dinge nicht frei entscheiden. Er bedarf für bestimmte Rechtsgeschäfte der Zustimmung des Betreuungsgerichts. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. In einigen Fällen wird eine Zustimmung regelmäßig auch nicht erteilt (z.B. bei einer unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie auf die nächste Generation). Wie kann all dies verhindert werden?
Vorsorgevollmacht
Jeder kann in Zeiten, in denen er geschäftsfähig ist, eine beliebige Person (Ehepartner, Kinder, etc.) umfassend bevollmächtigen, die Interessen sowohl in vermögensrechtlicher als auch in persönlicher Hinsicht wahrzunehmen, wenn die Geschäftsunfähigkeit eintritt.
Eine solche Vorsorgevollmacht wird in der Regel als Generalvollmacht erteilt, so dass der Bevollmächtigte für den Fall der Fälle umfassend entscheiden und handeln kann. Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht, wird grundsätzlich kein Betreuer bestellt, da dies dann schlicht nicht notwendig ist. Die Vorsorgevollmacht hat insoweit Vorrang.
Formular oder notarielle Beurkundung?
Eine direkte Formvorschrift für Vorsorgevollmachten gibt es nicht. Viele caritative Institutionen bieten gute Vordrucke an. Auch im Internet finden sich zahlreiche Formulare, die meistens bedenkenlos verwendet werden können.
Wenn die Vorsorgevollmacht allerdings auch Rechtsgeschäfte erfassen soll, die selbst der notariellen Beurkundung bedürfen, so bedarf auch die Vorsorgevollmacht der notariellen Form. Wer also beispielsweise Eigentümer einer Immobilie ist, sollte eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen, da auch der Verkauf/die Übertragung einer Immobilie zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf.
Sollte in einem solchen Fall nur eine schriftliche Vollmacht existieren, müsste für den Aufgabenkreis „Immobilie“ wieder ein Betreuer bestellt werden, was durch die Vorsorgevollmacht ja gerade verhindert werden soll.
Lassen Sie sich juristisch beraten, auch zu den verwandten Themen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
LokalPlus-Serie
Ratgeber Recht: Vorsorgevollmacht – dringend empfohlen

Martin Dietzmann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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