„Weder populistisch noch unvernünftig“ - UWG Wenden kontert Vorwürfe

Kritik an Eichert-Aussagen


Im Wendener Rathaus wurde in den vergangenen Monaten mehrfach übers Schwimmbad diskutiert. von Gemeinde Wenden
Im Wendener Rathaus wurde in den vergangenen Monaten mehrfach übers Schwimmbad diskutiert. © Gemeinde Wenden

Wenden. Der politische Streit um die Zukunft des Schwimmbades geht weiter. So hatte der Vorsitzende der CDU-Gemeindeunion, Bernd Eichert, in Ortsunionsversammlungen den übrigen Fraktionen im Rat auf Grund ihrer angeblich „populistischen Forderungen“ in der Schwimmbad-Debatte die Kompetenz abgesprochen, „vernünftig Geld verwalten zu können“.


Das haben SPD und Grüne zurückgewiesen. Auch die UWG übt jetzt in einer Presseerklärung Kritik an den Aussagen des CDU-Politikers. UWG-Fraktionschef Thorsten Scheen erklärt dazu:

„Wenn angesichts der bevorstehenden Investitionen in das Schwimmbad noch ausstehende Gutachten von den Fraktionen gefordert werden, so ist dies weder populistisch noch finanzpolitisch unvernünftig. Dies sahen letztlich auch die Mitglieder der CDU-Fraktion im Gemeinderat ein und stimmten schließlich für die Herbeibringung eines Gutachtens im Hinblick auf die vorhandene Bausubstanz des Schwimmbades.
Ohren auf Durchzug
Und auch wenn Herr Eichert angibt, der dreistündigen Debatte aufmerksam gefolgt zu sein, so scheint er in den entscheidenden Phasen jedoch die Ohren auf Durchzug gestellt zu haben. Es war allein die UWG-Fraktion, welche im Rahmen der Haushaltsdebatte im Januar den Bürgermeister aufforderte, für Klarheit im Zusammenhang mit den bevorstehenden Mammutaufgaben zu sorgen.

Wenn Herr Eichert nun angibt, er habe den Bürgermeister angesichts dieser zahlreichen Aufgaben um die Erstellung einer Prioritätenliste gebeten, so kann dies offenbar nur im stillen Kämmerlein geschehen sein.
Auf Anträge verzichtet
Während lediglich die UWG auf Anträge verzichtete, die eine zusätzliche Belastung des Haushaltes und der Verwaltung nach sich ziehen würden, stellte die CDU sage und schreibe vier Anträge, die nicht nur Kosten von mehreren hunderttausend Euro, sondern darüber hinaus auch eine zusätzliche Belastung der Verwaltung bedeuten.“
Artikel teilen: