UWG-Fraktion will vorerst auf Straßenbau-Beiträge verzichten

Kommunalabgabegesetz


  • Wenden, 13.11.2018
  • Von Sven Prillwitz
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Wenden. Der Widerstand gegen die umstrittenen Straßenbau-Beiträge für Grundstückseigentümer wächst: Nach dem Bund der Steuerzahler will sich auch die nordrhein-westfälische SPD-Fraktion für eine Abschaffung der umstrittenen Abgaben einsetzen. Die UWG-Fraktion Wenden beantragt daher, vorläufig keine Beiträge mehr zu erheben.


Bei Maßnahmen zum Straßenausbau darf eine Stadt oder Gemeinde Anwohner privater Grundstücke zur Kasse bitten. Das sieht Paragraph 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) vor. Wegen der oft hohen, teilweise bis in den fünfstelligen Bereich reichenden Kosten für Anlieger sind die Beiträge umstritten.

Die SPD-Fraktion im NRW-Landtag hat angekündigt, die KAG-Beiträge abschaffen zu wollen. Demnächst wollen die Sozialdemokraten einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. Der Plan: Künftig soll das Land den Kommunen die Kosten für den Straßenausbau erstatten.
„Gewisse Wahrscheinlichkeit“ für Abschaffung in NRW
Zwar sei eine Abschaffung der Beitragspflicht noch fraglich. Aber eben durchaus möglich. Daher wäre es „nicht hinnehmbar“, wenn die Gemeinde jetzt noch Straßenbau-Beiträge von Anliegern erheben würde. „Kaum vorstellbar wäre eine Situation, in der Anlieger kurz vor einer Änderung der gesetzlichen Grundlage Beiträge in Höhe von mehreren Tausend Euro für durchgeführte Straßenbaumaßnahmen entrichten müssten“, begründet die UWG ihren Antrag.

Die Unabhängigen Wähler betonen in einem Begleitschreiben zu ihrem Antrag, „sich an dieser Stelle weder für noch gegen die Abschaffung des Gesetzes und den damit verbundenen Regelungen aussprechen“ zu wollen. Vielmehr sei Abwarten angesagt bis zu einer Entscheidung im Landtag.
Neuregelung der Finanzierung für UWG entscheidend
Entscheidend dürfte hierbei laut UWG sein, wie die Neuregelung zur Finanzierung der Straßenbau-Beiträge geregelt wird. Der Antrag soll im zuständigen Ausschuss und in der Ratssitzung im Dezember auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Für die Abschaffung der Beiträge in NRW hatten sich zuvor auch der Bund der Steuerzahler und die CDU-Landesvereinigung der Mittelständler ausgesprochen. Die Landesregierung hat inzwischen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Das Kommunalabgabegesetz ist Sache der Bundesländer. In Bayern wurde die Abgabe im Sommer nach einem erfolgreichen Volksbegehren abgeschafft. In anderen Bundesländern ist die Beitragspflicht schon länger abgeschafft bzw. wurde nie erhoben.
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