SPD fordert „zielgerichtetes Vorgehen“

Gute Schule 2020:


Ludger Reuber von privat
Ludger Reuber © privat

Wenden. Die SPD Wenden fordert bei für das Projekt Gute Schule 2020 ein „zielgerichtetes Vorgehen“. Bis 2020 können 672.878 Euro verteilt werden. Die SPD forder „zeitnahe Vorschläge seitens des Bürgermeisters“.


Die zurückliegende Ratssitzung sei von einer langen Debatte über die Außenanlagen am Konrad-Adenauer-Schulzentrum geprägt gewesen. „Die Außenanlagen am Schulzentrum zu sanieren ist richtig. Das kann aber nur der erste Schritt gewesen sein. Zunächst muss es jetzt darum gehen, das Geld des Programms „Gute Schule2020“ zielgerichtet für die Sanierung und Modernisierung der Wendener Schulen einzusetzen“, verlangen die Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bildung und Soziales, Ludger Reuber und Catrin Stockhecke-Meister. „Bei dem Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur sollte besonders Wert darauf gelegt werden, dass man die technischen Möglichkeiten im Unterricht erweitert. Digitalisierung ist das Thema, das aus der modernen Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken ist. Eine Möglichkeit ist die Anschaffung von Smartboards. Unser Ziel muss es sein, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern die Gesamtschule zu einem modernen und zukunftsfähigen Bildungsort für Eltern und Kinder zu etablieren.“
Kritik zurückgewiesen
 Bürgermeister Clemens übte am Ende der Ratssitzung an der Entstehung des Landesprogramms Kritik. Die Landesregierung benutze die Kommunen als Vorfinanzierer der Landesregierung, die ihrerseits nicht mehr kreditwürdig sei. „Hier stellt die SPD klar, dass das Land in voller Höhe die Tilgungsleistung und auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die von den Kommunen im Rahmen des Programms aufgenommen werden, übernimmt“, heißt es in einer Mitteilung der SPD.
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 Die Aufnahme von Krediten im Rahmen des Programms „Gute Schule2020“ werde sich weder auf das Eigenkapital noch auf die Ergebnisrechnung einer an dem Programm teilnehmenden Kommune negativ auswirken. „Zwar erhöht sich der Schuldenstand der betreffenden Kommune und somit erhöht sich auch die Summe der Verbindlichkeiten auf der Passivseite ihrer Bilanz, auf der Aktivseite stehen jedoch entsprechende Forderungen gegen das Land, diese Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu erfüllen. Das Programm ist in haushaltsrechtlicher Hinsicht als bilanzneutral zu bewerten. Dies wird in Kürze durch einen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) noch einmal ausdrücklich klargestellt werden. Moderne Bildung vor Ort und für jeden zeichnet eine gut funktionierende Gesellschaft aus. Hier müssen Chancen, die sich bieten, zeitnah erkannt und zukunftsorientiert umgesetzt werden.“ (LP)
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