Gemeinde setzt auf Onlinefunktion des Personalausweises

Neues System ab 2018 nutzbar


  • Wenden, 14.01.2017
  • Von Stefan Krüger
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Mit dem Computer können die Wendener Bürgerinnen und Bürger demnächst verschiedene "Behördengänge" durchführen. von Symbol Prillwitz
Mit dem Computer können die Wendener Bürgerinnen und Bürger demnächst verschiedene "Behördengänge" durchführen. © Symbol Prillwitz

Wenden. Neue digitale Möglichkeiten sollen ab 2018 die Erledigung von Verwaltungsaufgaben in Wenden erleichtern. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sollen dann vorzulegende Nachweise in Verwaltungsverfahren auf elektronischem Wege einreichen können. „Der Gesetzgeber hat den Weg zur digitalen Verwaltung geebnet. Die Gemeinde muss jetzt die Chance nutzen, um auf diesen Zug aufzuspringen“, heißt es in der Informationsvorlage, die dem Rat der Gemeinde zur Kenntnisname vorgelegt wurde.


Die Gemeinde Wenden wird bei der Umsetzung dieses Projekts von der Kommunalen Datenzentrale Westfalen-Süd in Siegen unterstützt und hat sich darum beworben, das Datenmanagementsystem der Firma Optical Systems nutzen zu können. Die allgemeine Schriftgutverwaltung wird bereits in verschiedenen Verwaltungen im Kreis eingesetzt. „Die Gemeinde Wenden möchte dies auch nutzen“, sagte Stefan Bellmann von der Gemeinde Wenden auf Anfrage von LokalPlus. Das neue digitale Verwaltungssystem soll im Verbund mit drei bis vier weiteren Kommunen ab 2018 nutzbar sein.

Zunächst soll mit den Fachdiensten Zentrale Dienste und Finanzen begonnen werden. Zu den Zentralen Diensten zählen die Bereiche Personalbüro, Organisation und Beschaffung sowie der Bürgermeister. „Alle Akten müssen digitalisiert werden. Wir wollen aber nicht gleich die Verwaltung des kompletten Rathauses umstellen, sondern erst einmal Erfahrungen sammeln“, so Bellmann. Weitere Bereiche der Verwaltung werden dann nach und nach digitalisiert. Dieser Prozess soll bis 2022 abgeschlossen sein.
Schriftverkehr von zu Hause aus
Die Bürgerinnen und Bürger benötigen in Zukunft die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, wenn sie ihren Schriftverkehr mit der Gemeinde bequem von zu Hause aus führen wollen. Diese Funktion kann dann für Bürgerdienste zum Beispiel im digitalen Schriftverkehr mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Justiz oder mit der Deutsche Rentenversicherung eingesetzt werden.

Für die Identitätsprüfung wird ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt. Hinzu kommt eine 6-stellige PIN, ein Kartenlesegerät und eine Software. Dadurch soll eine sichere Übertragung der Daten ermöglicht werden, zum Beispiel mithilfe der kostenlosen „AusweisApp2“ des Bundes.
Online-Ausweisfunktion kann auch nachträglich aktiviert werden
„Es wäre schön, wenn sich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises weiter verbreiten würde und so auch umfassender genutzt werden könnte“, sagte Fachdienstleister Peter Vogelsang. Die Online-Ausweisfunktion ist bereits für alle Bürger mit einem neuen Personalausweis freigeschaltet. Wer bei der Antragstellung auf die Freischaltung dieser Funktion verzichtet hat, kann sie für eine Gebühr von 6,00 Euro aktivieren lassen.
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