15.000-Euro-Hilfsfonds für Hochwasser-Geschädigte im Wendener Land

Einstimmiger Beschluss des Rates


Einsatz von Feuerwehr und THW beim Starkregenereignis in der Gemeinde Wenden am Freitag, 4. Juni. von Feuerwehr Wenden
Einsatz von Feuerwehr und THW beim Starkregenereignis in der Gemeinde Wenden am Freitag, 4. Juni. © Feuerwehr Wenden

Wenden. Wie der gemeinsame Antrag aller im Rat vertretenen Fraktionen vermuten ließ, wurde dem Hochwasser-Hilfsfonds für die vom Unwetter am 4. Juni geschädigten Haushalte (LokalPlus berichtete), in der Ratssitzung am Mittwoch, 23. Juni, einstimmig beschlossen.


Die Gemeinde stattet den Hilfsfonds mit 15.000 Euro aus und nimmt an, dass weitere 3.000 Euro private Spenden hinzukommen. Voraussetzung zur Unterstützung ist ein Netto-Familieneinkommen von maximal 45.000 Euro pro Jahr und eine Schadenshöhe von mehr als 500 Euro, die nicht bei Dritten geltend gemacht werden kann. In diesem Fall können maximal 50 Prozent des Schadens mit maximal 1.000 Euro aus dem Fonds abgefedert werden.

Anträge bis 31. August stellen

Elmar Holterhof (Grüne) äußerte Unverständnis für das Kriterium Familieneinkommen. Dies sei angesichts teilweise fünfstelliger Schadenssummen zu bürokratisch. Bürgermeister Bernd Clemens verteidigte die Vorgabe: Sie sei den Erfahrungen der Hochwasserhilfen im Jahr 2007 für Schönau geschuldet.

Beschlossen wurde auch, dass die Mittel aus dem Hilfsfonds bis zum 31. August (ursprünglich war der 31. Dezember genannt) bei der Gemeinde Wenden beantragt werden müssen. Über die Vergabe der Finanzhilfe entscheidet dann ein achtköpfiges Gremiums, bestehend aus drei Mitgliedern der CDU, zwei SPD-Vertretern sowie je einem Mitglied von UWG und Grüne und einem Mitarbeiter der Verwaltung.

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