Weiter Ungewissheit um Eingangsklasse an Dahler Grundschule
Diskussion im Schulausschuss Olpe über Mindestzahlen und Elternwillen
- Olpe, 03.04.2019
- Von Wolfgang Schneider
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Olpe/Dahl. Wird es in der Grundschule Dahl im kommenden Sommer eine Eingangsklasse geben? Diese Frage, die seit Wochen die Eltern in Dahl/Friedrichsthal und Saßmicke bewegt, ist auch nach der Sitzung des Schulausschusses am Mittwoch, 3. April, noch nicht endgültig geklärt.
Zum Hintergrund: Die Grundschule Dahl ist ein Teilstandort der Düringerschule Olpe und bildet mit ihr einen Zweckverband. Fürs kommende Schuljahr sind 27 Kinder fürs erste Schuljahr angemeldet – 22 aus Rüblinghausen und 15 aus Dahl/Friedrichsthal und Saßmicke. Das macht zwei Eingangsklassen.
Im Ausschuss sorgte das für viele Fragezeichen. Das NRW-Schulgesetz sieht nämlich eine Mindestzahl von 15 Kindern vor. Damit wäre eine Klassenbildung in Dahl möglich und die Erstklässler aus Dahl/Friedrichsthal und Saßmicke müssten nicht mit dem Bus nach Rüblinghausen fahren. Die Schulrätin beharrte aber auf der Mindestzahl von 17. Das sei die klare Vorgabe der Bezirksregierung als obere Schulaufsicht. Sicherlich könne eine Klasse in Dahl gebildet werden, so Ute Roth, doch dann müssten eben zwei, drei Kinder aus Rüblinghausen in Dahl eingeschult werden.
„Ich mache eine Klassenbildung nicht mit, wenn dafür Kinder aus Rüblinghausen gegen ihren Willen nach Dahl müssen“, machte der Rüblinghauser Stadtverordnete Markus Bröcher (CDU) deutlich. „Wir dürfen die einzelnen Ortsteile nicht gegeneinander ausspielen“, fand Klaus Klapheck (CDU). Und auch Ausschussvorsitzender Peter Langner (SPD) meinte: „Mit Zwang ist da nichts zu machen.“
Mit elf Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen wurde am Ende ein Antrag der CDU. „Der Teilstanddort Dahl muss erhalten bleiben. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dort eine Eingangsklasse zu bilden. Mit der Schulaufsicht ist abzuklären, ob die Mindestzahl von 17 Kindern ausnahmsweise unterschritten werden kann“, heißt es darin. Allerdings wird auch betont, dass es keine „zwangsweise Umverteilung an bestimmte Standorte gegen den Willen der Eltern“ geben soll