Petra Crone: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist Selbstverständlichkeit


 von Clever, Matthias
© Clever, Matthias

Berlin/Olpe. Vergangenen Donnerstag, 16. Februar, wurde in erster Lesung das Gesetz zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Bundestag beraten. Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Crone ist dieses Gesetz notwendig und längst überfällig.


„Seit mehr als fünfzig Jahren ist das Gebot der Gleichbehandlung in unserem Grundgesetz verankert. Trotzdem werden Frauen bei der Lohngestaltung in Deutschland zum Teil immer noch erheblich benachteiligt. Aktuell liegt die Lohnlücke bei gleicher und gleichwertiger Arbeit bei 21 Prozent. Auch die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich von Arbeitnehmern, die im gleichen Beruf, mit gleicher Stundenzahl und bei ähnlicher Qualifizierung arbeiten, beträgt sieben Prozent.

Der Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit ist deshalb ein notwendiger Schritt hin zu einem fairen Arbeitsmarkt. Wir wollen die Frauen stärken. Wir wollen ihnen ein Instrument an die Hand geben, das es ihnen ermöglicht, Licht ins Dunkel von Lohnentscheidungen zu bringen. Sie müssen nicht wie bisher auf ihr eigenes Risiko hin klagen. Diese Hürde nehmen wir. Das ist ein Riesenfortschritt zur jetzigen Situation.
Gesetz als Baustein in einem Gefüge
Ich begreife das Gesetz als einen Baustein in einem Gefüge. Die Einführung des Mindestlohns, die Verbesserungen durch das Elterngeld Plus, das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und die Modernisierung der Pflegeberufe flankieren den Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung, die Partnerschaftlichkeit zwischen Männern und Frauen zu leben. Das kann nicht nur rein privat gelten. Wir müssen und wollen darauf auch eine politische Antwort geben.

Auch wenn aufgrund von Widerständen bei CDU/CSU noch einige Verbesserungsmöglichkeiten vor uns liegen, ist das Gesetz ein immens wichtiger Schritt. Erwartungsgemäß kommen schon wieder die ersten Stimmen, die über das Gesetz klagen. Wer Selbstverständlichkeiten wie die faire Bezahlung von Männern und Frauen allerdings stets mit der Bürokratiekeule verhindern will, zeigt deutlich, dass er den Wert gesellschaftlicher Modernisierungen nicht verstanden hat.“
Hintergrund

Konkret sieht der vorliegende Gesetzentwurf zur Lohngerechtigkeit vor, dass Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch haben. Damit erhalten mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden.

In Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten muss darüber hinaus regelmäßig geprüft werden, ob Frauen systematisch benachteiligt werden. In tarifgebundenen Unternehmen sowie in Betrieben, die verbindlich einen Tarifvertrag anwenden, sollen die Beschäftigten ihren Auskunftsanspruch über die Betriebsräte wahrnehmen. So wird gleichzeitig die Rolle der Betriebsräte gestärkt und die Tarifbindung gefestigt.
Artikel teilen: