Oberverwaltungsgericht stoppt Windräder-Bau in Apollmicke


Die Arbeiten an der Windkraftanlage, hier ein Fundament, sind vorerst gestoppt. von privat
Die Arbeiten an der Windkraftanlage, hier ein Fundament, sind vorerst gestoppt. © privat

Apollmicke. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Windkraft-Projekt auf dem Rahrbacher Weidekamp in Apollmicke gestoppt. Die Gegner des Projekts freuen sich, kündigen aber an, sich weiter gegen die „Umzingelung“ von Windrädern einsetzen zu wollen.


Ein kurzer Rückblick: Die Naturschützerin Susanne Wenk aus dem Vier-Häuser-Dorf Apollmicke und ihr Ehemann, der Siegener Rechtsanwalt Jochen Billich, hatten sich gegen das Windkraftprojekt 700 Meter hinter ihrem Haus gewehrt. Hier hat die Rahrbacher Windkraft GmbH & Co. KG vier 200 Meter hohe Windkraftanlagen vom Kreis Olpe genehmigt bekommen. Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg das Projekt noch durchgewinkt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster die Ampel nun mit deutlichen Worten auf Rot geschaltet.

Jochen Billich kommentiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes so: „Es handelt sich zwar  zunächst nur um die Anordnung eines Baustopps, aber das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung überdeutlich formuliert, dass die vom Kreis Olpe erteilte Genehmigung einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten kann. Nicht nur die Umweltverträglichkeitsvorprüfungen des Kreises Olpe, basierend auf dem vom Windkraftprojektierer vorgelegten Gutachten, waren mangelhaft.“
Kritik am Kreis Olpe
Billich weiter: „Apollmicke liegt genau zwischen zwei Teilen eines Naturschutzgebietes von europäischem Rang. Hier gibt es geschützte Tiere wie Schwarzstorch, Rauhfußkauz und Waldschnepfe. Der Kreis Olpe weist in seiner Broschüre dieses Gebiet als Naturschatz Südwestfalens aus. Statt diesen Naturschatz zu bewahren, tut der Kreis Olpe genau das Gegenteil, er genehmigt einen Windpark, der bis 100 Meter an das Naturschutzgebiet herangeht.“ Was der Rechtsanwalt in keiner Weise nachvollziehen kann. „Wie weit sind wir denn jetzt gekommen, dass wir die Natur vor denjenigen schützen müssen, die sie vorher per Gesetz und Verordnungen unter Schutz gestellt haben?“

Mit seinem Beschluss habe das OVG dem Kreis Olpe nun deutlich gemacht, dass die naturschutzfachlichen Untersuchungen im Rahmen der Genehmigung des Windparks „völlig unzureichend“ waren. Jochen Billich betonte, dass dies nun nicht mehr zu reparieren ist. Die Reparaturversuche, die man in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch unternommen hat, sind jetzt in zweiter Instanz nicht mehr möglich. Nach seiner Einschätzung wird das Oberverwaltungsgericht nun auch die Berufung gegen das Arnsberger Urteil zulassen und die erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark aufheben.
Billich: Kreis hätte Maßnahmen rechtzeitig stoppen können
Der Jurist betonte, dass die Kreisverwaltung Olpe die Chance vertan habe, die laufenden Baumaßnahmen rechtzeitig zu stoppen. Der Kreis hätte durchaus mit Verweis auf das laufende Verfahren beim OVG den durch das Verfahren zunächst gegebenen Baustopp verlängern können. Das habe die Kreisverwaltung aber eben nicht getan, und der von Susanne Wenk eingeschaltete Rechtsanwalt Professor Dr. Gellermann habe erst durch einen weiteren kostenträchtigen Antrag den Fortgang der Baumaßnahme durch das Oberverwaltungsgericht stoppen lassen.

Eine gewaltige Zerstörung von Landschaftsbestandteilen durch zwei Kilometer lange Baustraßen, durch das Umkrempeln großer Flächen des Rahrbacher Weidekamps, das Verteilen von 10.000 Tonnen Schotter, die Einbringung von ca. 800 Tonnen Betons für die angefangenen Windkraftanlagenfundamente – das alles hätte vermieden werden können, so Billich. Nun sei ein erheblicher Teil der Landschaft verschandelt; nach der Aufhebung der Baugenehmigung werde alles zurückgebaut werden müssen.
Kosten durch Rückbaubürgschaft wohl nicht gedeckt
Jochen Billich prognostizierte, dass die Rückbaubürgschaft der Windkraftgesellschaft die Kosten des erforderlichen Rückbaus nicht abdecken werde. Nach einer nicht auszuschließenden Insolvenz des Projektierers werde dann der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Die maßgeblichen Flächen gehören nämlich dem Land Nordrhein-Westfalen, verwaltet durch den Landesbetrieb Wald und Holz. Jochen Billich: „Die Forstverwaltung hat sich offenbar darin gefallen, besonders eifrig die Wünsche des abgewählten Umweltministers Remmel umzusetzen, Südwestfalen mit Windrädern im und am Wald zu überziehen, um Geld für das Land Nordrhein-Westfalen zu erwirtschaften.“

Unterstützung in ihrem Kampf gegen die Windkraftanlagen erhalten die Apollmicker aus Oberveischede. Der Kreistagsabgeordnete Lothar Sabisch und die Dorfgemeinschaft haben die unmittelbar Betroffenen unterstützt, sind mit dem „Teilerfolg“ aber noch nicht zufrieden. Sie wollen sich weiter intensiv dafür einsetzen, die „Umzingelung von Oberveischede durch Windkraftanlagen, wie das im Entwurf des Regionalplanes vorgesehen war, abzuwenden“.
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