„Gegenwind“ wehrt sich erfolgreich gegen Urheberrechtsverletzung durch Olper Grüne

Landgericht erlässt Verfügung


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Diese auffälligen Banner von Gegenwind (hier in Schönau/Altenwenden) hatten die Grünen in ihren Flyern abgedruckt und aus ihrer Sicht kommentiert. von privat
Diese auffälligen Banner von Gegenwind (hier in Schönau/Altenwenden) hatten die Grünen in ihren Flyern abgedruckt und aus ihrer Sicht kommentiert. © privat

Olpe. Auf Antrag des Vereins „Gegenwind Olpe-Drolshagen-Wenden“ hat das Landgericht Bochum am Donnerstag, 10. September, eine einstweilige Verfügung gegen den Ortsverband Olpe von Bündnis 90/Die Grünen erlassen.


Der Ortsverband hat es danach zur Vermeidung eines Strafgeldes von bis zu 250.000 Euro zu unterlassen, die auf den Bannern des Vereins Gegenwind verwendeten Grafikdesigns ohne dessen Zustimmung zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der im vergangenen Jahr gegründete Verein, der inzwischen über 300 Mitglieder hat, wendet sich unter anderem gegen den Zubau von Windrädern. Er hat auf Privatgrundstücken in der Region große Banner aufgestellt, die wegen der einheitlichen grafischen Gestaltung einen hohen Wiedererkennungswert haben.
Weigerung der Grünen
Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen hatte erklärt, er habe die Urheberrechte durch die Wiedergabe und Vervielfältigung der Bildmotive auf Wahlkampf-Flyern nicht verletzt und sich geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben (LokalPlus berichtete). Das sah das Gericht anders.

Matthias Reißner, der Vorsitzende von „Gegenwind Olpe Drolshagen Wenden“, meint: „Der Ortsverband Olpe von Bündnis 90/Die Grünen hat uns nicht gefragt, ob er unsere Bildmotive auf seinen Publikationen wiedergeben und vervielfältigen darf. Angesichts der Diffamierung unserer textlichen Aussagen zur Windkraftnutzung hätten wir dafür auch keine Zustimmung erteilt. Denn die Aussagen der Grünen zu unseren Einwänden gegen die Windkraft gehen entweder am Thema vorbei oder sind nachweislich unhaltbar.“
Lobbyisten-Verband beteiligt?
Reißner weiter: „Dass in der Causa Urheberrechtsverletzung gleich zwei Funktionäre des Branchenverbands „Landesverband erneuerbare Energien NRW“ (LEE NRW), der die wirtschaftlichen Interessen der Windkraftunternehmer knallhart vertritt, eine wichtige Rolle spielen, ist aus unserer Sicht sehr bemerkenswert.

Holger Thamm ist von Berufs wegen im Vorstand des LEE NRW und gleichzeitig Kassierer Vorstand des Ortsverbands Olpe von Bündnis 90/Die Grünen. Und als juristischer Beistand des Ortsverbands hat sich der stellvertretende Vorsitzende des LEE NRW, Rechtsanwalt Andreas Lahme aus Lippstadt, gemeldet.

Für Gegenwind drängt sich die Frage auf, ob der fragliche Flyer der Olper Grünen vom Lobbyisten-Verband LEE NRW sogar selbst gestaltet oder bezahlt worden sein könnte.“
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