Denkmalschutz: UCW Olpe fordert Gestaltungsbeirat

Erhalt stadtbildprägender Gebäude


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Olpe. Die UCW Olpe unterstützt die Forderungen vieler Olper Bürger, die Stadt vor dem Verlust weiterer erhaltenswerter und stadtbildprägender Gebäude zu schützen. Zu viele Bauprojekte seien in den vergangenen Jahren „allein durch wirtschaftliche Interessen von Investoren oder Eigentümern in ihrer Gestaltung bestimmt" gewesen. Neben der Überarbeitung und Erweiterung der Denkmalbereichssatzung "Olpe-Historische Altstadt" fordert die UCW deshalb die Einrichtung des in der vergangenen Bauausschusssitzung vorgestellten Gestaltungsbeirates.


Ein solcher Fachbeirat soll auf Anregung der UCW schon bei der Aufgabe der Planung des Bahnhofsumfeldes eingerichtet werden. Ein Gestaltungsbeirat hat als unabhängiges Expertengremium die Aufgabe, gemeinsam mit Architekten und Bauherren die Gestaltung von einzelnen Projekten im städtebaulichen Kontext zu diskutieren und damit zu einer besseren Baukultur beizutragen.

Dabei soll sich der Beirat nicht nur mit Leuchtturmprojekten beschäftigen. Vielmehr laute das Ziel, das Stadtbild insgesamt zu verbessern und Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden, so die UCW.
Städtische Zuschüsse für die Erhaltung 
Und geht noch einen Schritt weiter: So werden Zuschüsse der Stadt für die Erhaltung oder Wiederherstellung von Fassaden denkmalgeschützter und stadtbildprägender Gebäude im Innenstadtbereich gefordert, insbesondere für betroffene Gebäude im Bereich der neu zu beschließenden Denkmalbereichssatzung.

„Im Entwurf dieser neuen Satzung ist die Anzahl der Denkmäler deutlich angestiegen, von bisher 30 auf über 80 Gebäude. Dies alleine bedeutet für viele Hausbesitzer eine Herausforderung in bautechnischer und finanzieller Sicht“ teilt die UCW mit.
Fünfstellige Beträge angemessen
Die Zuschüsse sollen die Eigentümer der Gebäude nicht nur dazu bewegen, die stadtbildprägenden Wirkungen ihrer Häuser zu erhalten, sondern sie darüber hinaus auch ermutigen, solche Fassaden wieder herzustellen, zum Beispiel im Zuge von ohnehin vorgesehenen Baumaßnahmen. Um das gewünschte Ziel wirkungsvoll und nachhaltig zu erreichen, müssten die Zuschüsse nach Auffassung der UCW aber auch einen tatsächlich „spürbaren“ Anreiz schaffen.

Wer eine schöne und lebenswerte Innenstadt wünscht, der müsse auch bereit sein, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Zuschüsse im fünfstelligen Bereich sind nach Vorstellung der UCW dabei durchaus angemessen. Nicht infrage komme hingegen, den Hauseigentümern zum Beispiel durch die neue Denkmalbereichssatzung zusätzliche Pflichten und Kosten aufzuerlegen, ohne sie dafür im Gegenzug im Allgemeinwohlinteresse auch zu entlasten.
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Die Stadt Olpe könne sich nicht nur auf die städtebauliche Entwicklung im Rathaus- /Bahnhofsquartier konzentrieren und dort in den nächsten Jahren viele Millionen investieren. Der Stadt und den Bürgern müsse der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden und Fassaden sowie eine lebenswerte und attraktive „Altstadt“ genauso viel wert sein, so die UCW.

Zunächst müssen Kriterien erstellt und festgelegt werden, nach der sich die Höhe der Kostenbeteiligungen zum Beispiel in Abhängigkeit von Bedeutung, Umfang oder Kosten der Maßnahmen berechnet. Bei den Entscheidungen und Vergaben sollte der neu einzurichtende Gestaltungsbeirat eine federführende Rolle übernehmen.

Die UCW wird in der nächsten Sitzungsperiode diesbezügliche Anträge stellen und hofft, „dass alle Fraktionen diese für Olpe wegweisende Idee unterstützen werden“.
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